Bei Erbschaft vom Onkel freut sich der Staat / Je weitläufiger die Verwandtschaft desto höher die Steuer
(Bonn) - Zu mehr steuerlicher Planung und Vorsorge" hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE), Wolfgang Kastner, alle Personen aufgefordert, die ihr Erbe weitläufigen Verwandten vermachen wollen.
Aufgrund der Einstufung dieses Personenkreises in die höchste Steuerklasse seien mit der Erbschaft erhebliche steuerliche Belastungen verbunden, die bei mehr steuerlicher Kenntnis ganz vermieden oder erheblich gemildert werden könnten, erklärte Kastner. Insbesondere Lebensgefährten, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen wollten, mahnte er zu vorheriger steuerlicher Beratung. So löse z. B. eine Erbschaft oder ausgezahlte Lebensversicherung von 600.000,00 DM bei Lebensgefährten eine Steuer von 172.000,00 DM aus, die ganz vermieden werden könnte, wenn die Lebensgefährten vorher noch geheiratet hätten.
Ähnlich verhielte sich der Sachverhalt, wenn einem weitläufigen Verwandten etwas vermacht werde. Vermacht z. B. der reiche Onkel seinem Großneffen ein Mehrfamilienhaus im (Steuer-) Wert von 800.000,00 DM, hat dieser dafür eine Erbschaftsteuer von fast 230.000,00 Mark zu entrichten, was nicht selten zu einem (Zwangs-) Verkauf führe. Hätte der Onkel den Großneffen vor seinem Tode dagegen noch adoptiert, hätte dieser als leibliches Kind nur eine Steuer von 44.000,00 Mark entrichtet, Steuerersparnis 185.000,00 Mark!
Aber auch nach dem Tode warnte vor vorschneller Erbschaftsannahme, wenn diese von einem weitläufigen Verwandten herrühre. Wird das Haus im vorgenannten Fall z. B. der einzigen Schwester vermacht, bezahlt diese eine Erbschaftsteuer von rd. 175.000,00 DM. Schlägt sie dagegen die Erbschaft binnen sechs Wochen beim Notar oder Gericht aus und fällt dieses dadurch aufgrund gesetzlicher Erbfolge ihren drei Kindern an, so zahlen diese aufgrund mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge und verminderter Steuerprogression insgesamt nur rd. 127.000 Steuern, Ersparnis fast 50.000,00 Mark!
Weitere Steuertips und Mustertestamente enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber Sterben macht Erben" und Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockalle 27, 53173 Bonn, Tel.: (02 28) 935 57 21, Fax: (02 28) 935 57 9