Bei Bürgerversicherung Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung entlassen
(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat den Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Horst Seehofer für die Umgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung begrüßt, jedoch davor gewarnt, diese Fortentwicklung der Krankenversicherung zum Anlass zu nehmen, die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung für diesen wichtigen Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung zu entlassen.
Zu dem Interview von Horst Seehofer am 25. September in der Frankfurter Rundschau stellte SoVD-Präsident Peter Vetter fest: "Wir begrüßen die klare Festlegung von Horst Seehofer für den Ausbau der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung. Durch die Einbeziehung der Beamten, Selbständigen und weiterer Personenkreise erhielte die gesetzliche Krankenversicherung auch gesellschafts- und sozialpolitisch einen höheren Stellenwert". Vetter weiter: "Keinesfalls jedoch darf die Einführung einer Bürgerversicherung zum Anlass genommen werden, um die Arbeitgeber aus ihrer paritätischen Finanzierungsverantwortung zu entlassen. Damit würde der sozialpolitisch zu begrüßende Ansatz einer Verbreiterung der Solidargemeinschaft ins Gegenteil verkehrt und die künftig entstehenden Kostenentwicklungen würden allein auf dem Rücken der Versicherten und Patienten abgeladen."
Der SoVD, so Präsident Vetter, befürworte natürlich Beitragssatzstabilität. Diese sei auch zu erreichen, wenn die im Gesundheitswesen vorhandenen enormen Wirtschaftlichkeitsreserven konsequent ausgeschöpft würden. Der SoVD forderte Horst Seehofer auf, den vorgelegten aktuellen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform insoweit nachzubessern, statt über eine weitere Entlastung der Arbeitgeber nachzudenken. Schon heute würden die Versicherten und Patienten über mehrfach erhöhte Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen den größten Teil der Kosten tragen. Die geplanten tiefgreifenden Leistungseinschnitte im Rahmen der Gesundheitsreform würden die Belastungen für die Versicherten in unerträglicher Weise weiter verschärfen.
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