Pressemitteilung |

Bei Ausweitung der Negativliste rechtsstaatliches Verfahren beachten

(Berlin/Frankfurt) – In den Streit um die Ausweitung der Arzneimittel-Negativliste zwischen Bundesgesundheitsministerium und dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesrats hat sich nun auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) eingebracht. Der BPI betonte, dass er die Ausweitung der Negativliste, die Medikamente aufführt, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden dürfen, akzeptieren kann.

Voraussetzung sei allerdings, so BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Sendler, dass die Entscheidungen, bestimmte Medikamente in die Liste aufzunehmen, auch nachvollziehbar begründet werde. Solange dies jedoch nicht der Fall sei, bleibe die Negativliste rechtlich angreifbar und verunsichere Patienten und Ärzte. An sich daraus ergebenden juristischen Auseinandersetzungen könnten aber weder das Bundesgesundheitsministerium, die Ärzte, die Krankenkassen noch die Arzneimittelhersteller ein Interesse haben.

Es gehe dem Bundesrats-Gesundheitsausschuss mit seinem Wunsch, vier Medikamente nicht auf diese Liste zu setzen, aus Sicht des BPI in erster Linie darum, ein rechtsstaatliches Verfahren bei der Zuordnung der Arzneimittel sicherzustellen. Bei den vier Präparaten sei den Herstellern bisher nicht dargelegt worden, warum die Kassenerstattung für ihre Arzneimittel abgelehnt werde. Dies widerspreche auch der Europäischen Transparenzrichtlinie.

Insoweit werde die Gleichbehandlung aller Arzneimittel, die die Gesundheitsministerin gefordert habe, verletzt. Jedes Unternehmen müsse die Chance haben, die geforderten Wirksamkeitsnachweise in einem transparenten Verfahren darzulegen. Dies wäre auf Basis der Nachzulassungs-Unterlagen möglich, die alle in Kürze vorliegen würden. Nur so lasse sich vermeiden, dass die Negativliste zu einem anderen Ergebnis als die Nachzulassung führe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Karlstr. 21 60329 Frankfurt Telefon: 069/25560 Telefax: 069/237813

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