Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Behinderung durch Unfall – Versicherung muss Hausbau unterstützen / Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 2 O 268/06)

(Düsseldorf) - Mit Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 2 O 268/06) vom 30. Juli 2008 wurde die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers dazu verurteilt, anteilige Kosten in Höhe von insgesamt 266.000 Euro für den Neubau eines Hauses mit behindertengerechter Ausstattung zu zahlen.

Im entschiedenen Fall wurde die damals 2-jährige Klägerin bei einem durch den Beklagten verursachten Verkehrsunfall schwer verletzt. Sie erlitt unter anderem eine Querschnittslähmung ab Brust abwärts, einen Nervenabriss am oberen Halswirbel sowie eine Hirnatrophie. Das Kind benötigt einen Spezialrollstuhl und wird immer auf die Hilfe und Pflege Dritter angewiesen sein. Die Mutter des Kindes und die Schwester kamen bei dem Unfall ums Leben.

Die zum Zeitpunkt von der Familie bewohnte Mietwohnung war nicht behindertengerecht. Ein Umbau der Mietwohnung lehnte die Haftpflichtversicherung des Beklagten aus Kostengründen ab. Eine geeignete, behindertengerechte Mietwohnung wurde, trotz intensiver Suche und unter Mitarbeit von Behörden und der Haftpflichtversicherung, nicht gefunden. Die Konsequenz daraus war die Überlegung eines Hausbaus. Die Versicherung des Beklagten erklärte sich mit der Übernahme von behinderungsbedingten Mehrkosten in Höhe von 68.000 Euro einverstanden. Ein von der Versicherung in Auftrag gegebenes Gutachten sagte aus, dass Kosten von mehr als 65.000 Euro unangemessen seien. Damit erklärte sich die Klägerin nicht einverstanden. Da Einigkeit nicht erzielt werden konnte, eine neue Unterkunft für das Kind aber zwingend notwendig wurde, entschloss sich der Vater des Kindes zum Hausbau.

Die Kosten für den Hausbau wurden durch einen spezialisierten Architekten und einen versierten Sicherheitskoordinator sowie einen Fachplaner für Haustechnik kalkuliert. Schließlich kostete der Hausbau über 680.000 Euro Das Gericht ging nach Sichtung der Unterlagen davon aus, dass rund 107 m² der Wohnfläche aufgrund der Behinderung der Klägerin benötigt wurden. Das Gericht hielt ein Pflegebad, ein Betreuerschlafzimmer, eine Betreuertoilette, einen Therapieraum, einen Abstellraum für die Therapiegeräte, einen Aufzug sowie eine anteilige Vergrößerung der Flure, Küchen und des Dachbodens für notwendig. Zudem hat das Gericht eine Lüftungsanlage, eine Anlage zur Fernbedienung von Rollläden und Lampen, eine automatische Öffnungsvorrichtung für die Haustür, eine Hubbadewanne sowie höhenverstellbare Waschbecken und Küchenmöbel auf Kosten der Versicherung für angemessen gehalten.

Maßgeblich für diesen Erfolg zu Gunsten des Kindes war nach Einschätzung des auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalts Gerhard Frank (Düsseldorf) die detaillierte Darstellung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs der Klägerin.

„Wichtig in solchen Fällen ist vor allen Dingen die Begleitung des Unfallopfers zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Viel zu häufig lassen sich Unfallopfer auf einen Vergleich mit den Versicherungen ein, der lediglich Schmerzensgeld und für materielle Schäden eine Pauschale beinhaltet. Gerade die monatlichen Pflegekosten sowie die Kosten für einen behindertengerechten Neu- bzw. Umbau sind aber enorm. Zudem sind im Vergleich häufig der spätere Verdienstausfall und die Rente mitumfasst, obwohl sich die Höhe kaum prognostizieren lässt. Dass man in derlei emotionalen Prozessen als Betroffener nicht mehr rational vernünftig reagieren kann, ist klar. Gerade deshalb ist es wichtig, seine Interessen von Anfang an anwaltlich vertreten zu lassen“, erklärt Frank.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Betroffene Angst vor den Anwaltskosten haben und deshalb den Gang in eine spezialisierte Kanzlei scheuen. Dazu Frank:„Der Unfallverursacher hat die Anwaltskosten in einem solchen Fall zu zahlen –zudem besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen“.

Das Urteil des Landgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Gerhard Frank (Busekist, Winter & Partner) ist spezialisiert auf die Durchsetzung der Interessen von Geschädigten, die durch Unfall oder Fehlbehandlung durch Ärzte einen dauerhaften Schaden erlitten. Die Kanzlei Busekist Winter & Partner (Düsseldorf) ist Mitglied des internationalen Rechtsanwaltsnetzwerkes in Deutschland, dem Eurojuris Deutschland e. V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist, wie 17 weitere Landesverbände in Europa, in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojuris-Verbänden.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

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