Behinderung des Handels durch Lederkennzeichnung in Italien / HDS kämpft für freien Markt in der EU
(Offenbach) - Im Februar wurden die Schuhe mehrerer deutscher Hersteller in Italien beschlagnahmt, weil sie laut dem italienischen Verband der Gerber UNIC (Union Nazionale Industria Conceria) nicht über die notwendige Genehmigung zur Verwendung des Lederkennzeichens verfügen. Der HDS reagiert darauf mit Protest und erwägt, rechtliche Schritte gegen UNIC einzuleiten.
UNIC hatte die allgemein gebräuchlichen Zeichen für Lederhaut `vera pelle´ und `vero cuoio´ als italienische Marken eintragen lassen. Dabei sind die Zeichen seit Jahrzehnten in ganz Europa allgemein gebräuchlich und haben klar beschreibenden Charakter. Der HDS beruft sich in diesem Zusammenhang auch auf die Richtlinie RL 94 / 11 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994, die eine Kennzeichnung von Lederprodukten u.a. mit der Lederhaut, insbesondere von Schuhen aus Leder, sogar ausdrücklich vorsieht.
"Wir halten ein solches Vorgehen innerhalb des gemeinsamen europäischen Marktes nicht nur für unverständlich, sondern es verstößt auch eklatant gegen den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Die Maßnahmen stellen ein unzulässiges Handelshindernis dar", begründet HDS-Hauptgeschäftsführer Manfred Junkert die eingeleiteten juristischen Schritte gegen UNIC. Der HDS hat zur Klärung dieser Angelegenheit auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie die entsprechenden Stellen bei der EU einbezogen.
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