Behinderten-Pauschbeträge: DStV rät, gegen betreffende Steuerbescheide Einspruch einzulegen
(Berlin) - Die Höhe der Pauschbeträge für Behinderte, die als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen sind, wurde seit 1975 nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. In dieser Sache ist nunmehr ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Beschwerdeführer begehren eine angemessene Erhöhung der Pauschbeträge.
Vor dem Hintergrund dieser Verfassungsbeschwerde weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) darauf hin, dass es sich empfehlen könnte, gegen noch nicht bestandskräftige Bescheide Einspruch einzulegen. Betroffene Personen sollten sich gegebenenfalls an ihren Steuerberater wenden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799