Pressemitteilung | k.A.

Behinderten-Gleichstellungsgesetz tritt am 1. Mai in Kraft

(Bonn) - „Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Menschen mit Behinderungen wollen selbstbestimmt und gleichberechtigt leben. Deshalb brauchen wir Barrierefreiheit auf allen Gebieten, auch in den Köpfen der Menschen.“ Dies erklärte der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, zu dem am 1. Mai in Kraft tretenden Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. „Jetzt müssen Taten folgen und die erstmals gesetzlich festgeschriebene Barrierefreiheit schnell verwirklicht werden.“

Barrierefrei gestaltete Lebensbereiche kommen allen Menschen zugute. Ein barrierefreier Einstieg in den Zug oder die Straßenbahn oder breitere Türen erleichtern auch älteren Menschen oder Eltern mit Kinderwagen die Mobilität. Die Menschen sollten nicht vergessen, dass sie auf Grund eines Unfalls von heute auf morgen ebenfalls zum Personenkreis der zur Zeit etwa 6,6 Millionen behinderten Menschen gehören können, sagte Hirrlinger. Nur rund 300 000 Menschen, etwa 4,5 Prozent, sind von Geburt an behindert.

„Barrierefreiheit geht alle an und sollte selbstverständlich werden. Für sinnesbehinderte Menschen wie beispielsweise Sehbehinderte, Blinde und Schwerhörige müssen Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und Internet genauso zugänglich und nutzbar sein wie für andere Menschen auch, und zwar ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“, forderte VdK-Präsident Hirrlinger. Hier sei noch viel zu tun.

Hirrlinger forderte die Länder auf, ebenfalls Gleichstellungsgesetze auf Länderebene zu schaffen. Er warnte die politisch Verantwortlichen davor, diese zu blockieren, da ansonsten die Umsetzung der Barrierefreiheit an der Basis gefährdet werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK - Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a 53175 Bonn Telefon: 0228/820930 Telefax: 0228/8209343

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