Pressemitteilung | k.A.

Behinderte auch im Zivilrecht gleichstellen

(Bonn) - „Alle Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens sowie auf Gleichstellung im privaten und öffentlichen Recht.“ Dies erklärte der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, anlässlich des Welttags der Behinderten und der Veranstaltung des Deutschen Behindertenrats (DBR) zum neuen Bundesgleichstellungsgesetz im Bundesarbeitsministerium in Berlin.

Hirrlinger forderte Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Gleichstellung behinderter Menschen auch im Zivilrecht sicherstellt. Ob behindert oder nicht, jeder Mensch müsse nicht nur selbstbestimmt, unabhängig und ohne fremde Hilfe beispielsweise Gebäude, Verkehrsmittel sowie Informations- und Kommunikationseinrichtungen benutzen, sondern auch Verträge abschließen können.

Der jetzt im Bundestag eingebrachte Entwurf eines Bundesgleichstellungsgesetzes sei zwar ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Barrierefreiheit. Genauso wichtig sei es aber, die Gleichstellung im Zivilrecht zu regeln, sagte der VdK-Präsident. „Es muss sichergestellt sein, dass beispielsweise Menschen mit geistiger Behinderung in bestimmtem Umfang Verträge abschließen können, also mehr Geschäftsfähigkeit erhalten.“ Was nutze ein Gleichstellungsgesetz, wenn dieser wichtige Bereich ausgeklammert bliebe. Eine Regelung im Zivilrecht würde wesentlich dazu beitragen, dass der Inhalt des Bundesgleichstellungsgesetzes nicht unterlaufen werden könne, so VdK-Präsident Walter Hirrlinger.

Der Welttag der Behinderten ist im Jahr 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufen worden, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK - Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a 53175 Bonn Telefon: 0228/820930 Telefax: 0228/8209343

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