Beherbergungsverbot und Pflichtquarantäne: Tourismusbranche warnt vor neuem Lockdown durch die Hintertür und dramatisch steigenden Insolvenzzahlen / Woche zentraler Entscheidungen für die Tourismuswirtschaft - BTW fordert mehr Augenmaß und Ende der pauschalen Stigmatisierung
(Berlin) - Heute und morgen stehen das höchst umstrittene Beherbergungsverbot bei innerdeutschen Reisen und die geplante Pflichtquarantäne für Reiserrückkehrer aus ausländischen Risikogebieten auf der politischen Tagesordnung. Vor den für die Tourismusbranche so wichtigen Entscheidungen warnt der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft vor einem zweiten Lockdown der Tourismusbranche durch die Hintertür und fordert weniger Aktionismus, mehr Augenmaß und ein Ende der Stigmatisierung des Reisens: "Die Tourismusbranche und ihre Gäste brauchen endlich verlässliche, verständliche und vor allem verhältnismäßige Regelungen. Von alldem sind wir derzeit weit entfernt", so BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel. "Fast mantrahaft behaupten weite Teile der Politik, dass Urlaub, Reisen und Ausgehen das Infektionsgeschehen treiben, ohne dazu belastbare Zahlen zu liefern. Es folgt eine aktionistische Maßnahme nach der anderen zulasten unserer durch die Coronapandemie ohnehin am Boden liegenden Branche. Die Politik erklärt immer wieder, dass sie einen zweiten Lockdown verhindern will. Die Tourismuswirtschaft und ihre 3 Millionen Mitarbeiter nimmt sie davon aber ganz offensichtlich aus: Weitreichende Beherbergungsverbote, Sperrstunden und die geplante Zwangsquarantäne für viele Auslandsreiserückkehrer bedeuten für weite Teile unserer Branche einen faktischen Lockdown und damit verbunden eine Insolvenzwelle dramatischen Ausmaßes.
Reisen stellt kein signifikant größeres Infektionsrisiko dar, als die gewöhnliche Alltagsmobilität, wenn sich die Reisenden an die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften halten. Tourismus pauschal zu stigmatisieren und massiv zu beschneiden, verbietet sich vor diesem Hintergrund. Wir fordern deshalb dringend die doppelte Rolle rückwärts in der Politik in Sachen Beherbergungsverbote und Zwangsquarantäne: Die in der vergangenen Woche verschärften Beherbergungsverbote für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten müssen aufgehoben werden. Der Nutzen ist selbst unter Gesundheitsexperten immens umstritten und in ihrer jetzigen Ausgestaltung greifen sie massiv in die Reisefreiheit der Menschen ein, stiften enorme Verunsicherung und belasten sowohl unsere Branche wie auch die Testkapazitäten, die für andere Zwecke deutlich sinnvoller eingesetzt wären.
Die von der Bundesregierung angekündigte Pflichtquarantäne für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten wäre für die Tourismusbranche ebenfalls eine Katastrophe. Es ist schwer verständlich, zuerst Testzentren insbesondere an den Flughäfen mit viel Aufwand aufzubauen, nur um Reisende nun doch in Quarantäne zu stecken. Eine solche Quarantänepflicht bei einer gleichzeitig hohen Dynamik in der Ausweisung von Risikogebieten würde die Auslandsreisen weitgehend zum Erliegen bringen. Denn kein Kunde kann sicher sein, dass sein Reiseziel nicht kurzfristig zum Risikogebiet mutiert und er nach seiner Rückkehr in eine fünf- bis zehntägige Heimquarantäne muss. Die Abkehr von der erfolgreichen Teststrategie der vergangenen Monate hin zu einem der strengsten Quarantäne-Regime in Europa wäre willkürlich und unverhältnismäßig. Statt Reisende am Urlaub zu hindern und Unternehmen ihrer Geschäftsgrundlage zu entziehen, müssen an dieser Stelle Testkapazitäten sichergestellt werden."
Sollte die Pflichtquarantäne wie angekündigt kommen, würde die deutsche Bundesregierung eine der restriktivsten Regelungen für Reiserückkehrer in Europa schaffen. In den meisten Ländern Europas können Reiserückkehrer mit einem negativen Covid-19-Test eine Quarantäne umgehen. Auch die EU-Kommission hat jüngst vorgeschlagen, Teststrategien einer Quarantänepflicht vorzuziehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)
Nicole von Stockert, Pressesprecherin
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 726254-0, Fax: (030) 726254-44
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