Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Behandlungskapazitäten für 15 Millionen Tonnen fehlen

(Köln) - Die vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) in den letzten Jahren aufgezeigte Lücke von Behandlungskapazitäten für Hausmüll und hausmüllähnliche Siedlungsabfälle von rund 15 Millionen Tonnen wird nun auch von der Bundesregierung bestätigt. In ihrer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der FDP-Bundestagsfraktion unterstreicht sie die erzielten technischen Fortschritte bei der modernen Trenntechnologie, rechnet die vorhandenen Behandlungsanlagen zusammen, bezweifelt aber zugleich, dass eine flächendeckende, vollständige und ökologisch hochwertige Verwertung aller Abfälle schon bis 2005 möglich sei. Der BDE bewertet die Situation weitgehend ähnlich wie die Bundesregierung und erkennt in vielen wichtigen Punkten eine vollständige Übereinstimmung, unter anderem hält er jedoch eine Realisierung der Verwertungsziele bis 2010 für machbar.

Dass nach wie vor 15 Millionen Tonnen Haushaltsabfälle als „Rohmüll“ unbehandelt deponiert werden – und das zumeist in Deponien mit Substandard -, empfindet der BDE als Kern des derzeitigen „Abfallproblems“. Obwohl die TA Siedlungsabfall seit 1993 gelte, würden immer noch „Altlasten von morgen“ angelegt. Zugleich klagen Betreiber von tasi-tauglichen Anlagen über Unterauslastung. Es sei eine große Herausforderung, so der BDE, bis 2005 die notwendigen Behandlungskapazitäten zu schaffen, weil danach nur noch vorbehandelte Fraktionen abgelagert werden dürfen.

In der skeptischen Bewertung von einer Vielzahl der vorhandenen mechanisch-biologischen Anlagen fühlt sich der BDE durch die Regierungsantwort bestätigt. Danach sind rund 30 Betriebe stark gefährdet, weil ihre Outputqualität den geforderten Standards der Ablagerungsverordnung nicht entsprechen könne und eine Nachrüstung aus wirtschaftlichen Gründen unsinnig oder technisch unmöglich erscheine.

Erfreut zeigt sich der BDE über die große Bedeutung, die das Ministerium der Entwicklung moderner Trenntechnologien bemisst. Der Kölner Verband hat vor allem in jüngster Zeit stets betont, dass neben der Getrenntsammlung die Trennleistung moderner Sortier- und Aufbereitungsanlagen durchaus geeignet sei, das Problem von Mischabfällen zu lösen. Das könne zu einer verstärkten Rückschleusung von Verwertungsmengen in den Produktionszyklus führen, wie es vom Gesetz angestrebt werden, hebt der BDE hervor und sieht sich darin mit dem Hause Trittin einig.

Während seitens des BDE wiederholt erklärt worden war, das von Umweltminister Trittin anvisierte Ziel ab 2020 sämtliche Abfälle zu verwerten, könne schon zeitiger erreicht werden, vertritt das Ministerium die Auffassung, das lasse sich so rasch nicht realisieren. Dazu seien noch etliche technische Forschungen und Entwicklungen erforderlich. Auch müssten ökologisch hochwertige Verwertungsverfahren noch weiter ausgebaut werden. Hier meint der Kölner Entsorgungsverband, die Branche werde ihre Leistungsfähigkeit beweisen.
Unklar bleibt auch nach dieser Regierungsantwort auf die FDP-Anfrage die Situation bei den Deponien. Vergeblich baten die Liberalen um Angaben über die Anzahl der nachrüstbaren Einrichtungen oder um Auskünfte über die Pläne der Länder zur Stilllegung solcher Deponien, die nicht konform mit der Verordnung gehen. Der BDE bedauert, dass diese Informationslücke nicht geschlossen werden konnte, zumal etliche Länder ganz erheblich Anstrengungen beim Schließen von Deponien machen – etwa Mecklenburg-Vorpommern.

Erkenntnisse über die Deponie-Kapazitäten sind nach BDE-Ansicht umso wichtiger als bei dem vermuteten Rückgang der Ablagerungsmengen – allein wegen der ab 2005 vorgeschriebenen Vorbehandlungen wird mit einem Minus von 65 bis 80 Masseprozent gerechnet – ohnehin ein überregionales Verbundsystem zielführend wäre, um die dem Stand der Verordnung entsprechenden Deponien auszulasten.

Bestätigt sieht sich der BDE in seiner Förderung der Sekundär- und Ersatzbrennstoffe. Zu diesem Thema äußert sich das Ministerium ebenfalls zustimmend und verweist auf die EG-Verbrennungsrichtlinie, wonach spätestens ab 2005 identische Emissionsgrenzwerte für Mono- und Mitverbrennungsanlagen gelten. Hier hebt das Ministerium auf die Qualität und die Zusammensetzung der Abfälle für die Mitverbrennung ab, was sich mit dem Bemühungen der vom BDE gestützten Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe e.V. deckt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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