Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Behandlungsdaten gehen nur Patienten und Ärzte etwas an

Gemeinsame Presseerklärung der

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.,
Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Gesamtverband,
LUPUS Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V.,
und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

(Köln) - „Wir begrüßen die Chancen hoher Behandlungsqualität durch Einführung strukturierter Behandlungsprogramme“, haben am 4. April Spitzenverbände der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen festgestellt. Jedoch gab es auch deutliche Kritik. „Gemeinsam mit den Ärzten sind wir uns einig: Das bewährte Vertrauensverhältnis darf im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMPs) nicht zu einem Dreiecksverhältnis mit den Krankenkassen werden. Wir Patienten wollen nicht, dass unsere Ärzte gezwungen werden, sensible Daten über Therapiepläne und -erfolge an die Kassen weiterzugeben. Die Gefahr, dass dies geschehen kann, ist einfach zu groß.“ Dies erklärte Christoph Nachtigäller, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V. Der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Leonhard Hansen, fügte hinzu: „Die Krankenkassen dürfen nicht die Chance erhalten, sich in die Behandlung einzumischen. Schließlich sind wir Ärzte die Medizin-Experten. Ganz abgesehen davon ist der Sinn der Programme, die Behandlung chronisch Kranker zu verbessern und nicht, gläserne Patienten zu schaffen.“ Nach Ansicht von Patientenverbänden und KBV reichen zur Durchführung der Programme Daten mit verschlüsselten Patientenbezügen völlig aus.

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit ist den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht worden, versicherungsbezogene Daten im Rahmen der DMPs zu erheben. Doch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Joachim Jacob hat sich bereits dagegen ausgesprochen, von dieser Erlaubnis Gebrauch zu machen. Auf einer Veranstaltung der KBV in Königswinter betonte er kürzlich: „Die Krankenkassen brauchen Informationen darüber, welche Patienten und welche Ärzte an den Programmen teilnehmen. Behandlungsdaten brauchen sie nicht.“ KBV und Patientenverbände sehen in der Entscheidung über die Weitergabe von Behandlungsdaten eine Weichenstellung für das Gesundheitswesen. KBV-Vize Hansen: „Hier wird sich zeigen, ob die Krankenkassen zum Herrn der Daten werden oder ob die Patienten es bleiben dürfen.“

Eingeführt werden sollen DMPs für Diabetes, Asthma, koronare Herzerkrankungen und Brustkrebs zum 1. Juli. Genaue Inhalte und Vorgaben für Datentransfers sind noch zu erarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

NEWS TEILEN: