Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Begleitetes Fahren ab 17 und höhere Bußgelder / 2004 wichtige Änderungen für Autofahrer

(München) - Die vermutlich spektakulärste Neuerung hätte eigentlich schon im August 2003 kommen sollen: die elektronische Maut für Lkw. Nun soll sie 2004 eingeführt werden. Der genaue Termin ist noch unbekannt. Unabhängig davon hat die Verschiebung jedoch schon jetzt so große Einnahmeausfälle zur Folge, dass zu befürchten ist, dass wichtige Straßenbauvorhaben nicht begonnen werden können. Womit die Autofahrer 2004 sonst noch rechnen müssen, hat der ADAC zusammengestellt:

- In zahlreichen Bundesländern wird man schon bald im Rahmen eines Modellprojekts den Führerschein mit 17 Jahren machen können. Fahren wird allerdings vor dem 18. Geburtstag nur mit einem speziell dafür geschulten Begleiter möglich sein. Andere Bundesländer mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen auf die zweistufige Fahrausbildung. Hier können ab dem 1. 1. 2004 Fahranfängern, die schon einen Führerschein besitzen, bei freiwilliger Absolvierung einer zweiten Ausbildungsstufe mit der Teilnahme an aktiven Trainings, ihre Probezeit halbieren. Beide Maßnahmen haben das Ziel, die hohen Unfallzahlen junger Fahranfänger zu senken.

- Je nachdem, wie sich Bundesregierung und Opposition im Vermittlungsausschuss in Sachen Steuerreform einigen, müssen die Autofahrer mit einer Kürzung der so genannten Pendlerpauschale rechnen.

- Bisher konnten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten Fahrverbote von maximal drei Monaten verhängt werden, dieser Zeitraum wird auf sechs Monate heraufgesetzt. Weitere Verschärfungen im Bußgeldkatalog, die schon zum 1.4. in Kraft treten könnten, betreffen die Handybesitzer. Wer künftig ohne Freisprechanlage beim Telefonieren erwischt wird, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt. Radfahrer zahlen 25 Euro. Wer vorhandene Gurte in Reisebussen nicht anlegt, kann mit 30 Euro zur Kasse gebeten werden. Falschparker, die ihre Fahrzeuge so an Engstellen abstellen, dass Rettungsfahrzeuge behindert werden, können mit 40 Euro und einem Flensburgpunkt belangt werden.

- Für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h wird die Führerscheinklasse "S" eingeführt.

- Das Justizmodernisierungsgesetz wird unter anderem zu mehr Eintragungen im Verkehrszentralregister führen. Dies liegt daran, dass künftig die Einträge länger stehen bleiben, weil nicht mehr der Zeitpunkt der Rechtskraft, sondern der Tatzeitpunkt als Berechnungsgrundlage für Löschungen gilt.

- Die so genannte Brötchentaste wird eingeführt. Wer künftig an einem Parkautomaten parkt, darf die erste halbe Stunde kostenlos stehen bleiben. Vorausgesetzt natürlich, der Parkautomat ist schon mit einer solchen Taste ausgerüstet.

- Wenn die Bundesanstalt für Straßenwesen im Frühjahr ihre Untersuchung zur Unfallhäufigkeit von Kleintransportern veröffentlicht, wird möglicherweise über zusätzliche Auflagen für diese Fahrzeuge und ihre Fahrer entschieden werden.

- Zum Jahresende läuft die Reform der Kfz-Steuer aus. Im kommenden Jahr werden deshalb die Weichen für eine neue Kfz-Steuer für die Zeit ab 2005 gestellt werden.

- Das neue Produktsicherheitsgesetz (PSG), das zum 1.1. 2004 in Kraft tritt sieht unter anderem vor, dass Automobilhersteller das Kraftfahrtbundesamt informieren müssen, wenn von einem Produkt eine Gefahr ausgeht. Das Amt muss dann die Öffentlichkeit informieren.

- Ein neues Fluggastrecht wird ab Oktober 2004 für mehr Verbraucherschutz sorgen. Die EU-Verordnung dehnt das bereits bestehende Fluggastrecht auch auf Nichtlinienflüge aus, also auch auf Charterflüge und Flüge im Rahmen einer Pauschalreise. Bei Nichtbeförderung und Annullierungen drohen den Fluggesellschaften hohe Ausgleichszahlungen (250 bis 600 Euro, je nach Länge der Flugstrecke). Bei Verspätung muss für Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterbringungen gesorgt werden. Dauert die Verspätung länger, ist der Flugschein zu erstatten oder ein Alternativflug anzubieten.

Was die Deutschen nicht geschafft haben, wird in Österreich ab dem 1. Januar funktionieren: Die neue elektronische Maut für alle Lkw ab 3,5 Tonnen, also auch für Leih-Lkw, die man mit Pkw-Führerschein fahren darf.

Zahlungspflichtige müssen für fünf Euro ein Mauterfassungsgerät kaufen, das im Pre-Paid-Verfahren mit einem Guthaben aufgeladen oder bei bonitätsgeprüften Unternehmen im Post-Paid-Verfahren per Bankeinzug bezahlt wird. Auf Antrag können österreichische und Schweizer Erfassungsgeräte kompatibel gemacht werden, so dass die Mauterfassung in beiden Ländern mit nur einem Gerät möglich wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500

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