Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente / So können Patienten bares Geld sparen

(Stuttgart) - Menschen mit kleinerem Einkommen oder Patient:innen, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind, sollten überprüfen, ob sie bei Medikamenten von der Zuzahlung befreit werden können. Darauf weist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hin. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung durch Arzneimittelausgaben zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es beispielsweise nur ein Prozent.

Belastungsgrenze einfach berechnen

Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2023 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 6.111 Euro für einen Ehegatten ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 29.889 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (298,89 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen in der Apotheke befreit.

Zuzahlung: mindesten fünf, höchstens zehn Euro

Wer sich frühzeitig bei seiner gesetzlichen Krankenkasse um eine Befreiungsbescheinigung bemüht, sichert sich nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung. Denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Wer jeden Monat regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen muss, kann so einen nennenswerten Betrag einsparen.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Frank Eickmann, stellv. Geschäftsführer Kommunikation Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart Telefon: (0711) 22334-0, Fax: (0711) 22334-97

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