Befreiung von der Pfandpflicht rückt in greifbare Nähe - Pfandanhänger disqualifizieren sich
(Berlin) - In einer soeben abgeschlossenen Untersuchung prognostiziert die Gesellschaft für Verpackungsmarkforschung (GVM), dass im 4. Quartal 2003 die nach der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Mehrwegquote voraussichtlich wieder erreicht wird. Nach geltender Rechtslage rückt damit eine Befreiung von der Pfandpflicht in greifbare Nähe.
Erhebungen der GVM sind die Grundlage der amtlichen Bekanntmachungen des Bundesumweltministeriums im Bundesanzeiger, durch die die Pfandpflicht auf Einweg ausgelöst wurde. Vor diesem Hintergrund disqualifizieren die jüngst von der "Deutschen Umwelthilfe" gegen die GVM erhobenen Anwürfe sich selbst. Sie stehen auf einer Stufe mit den Versuchen der Pfandanhänger, die Öffentlichkeit über die Arbeitsmarktfolgen der Pfandpflicht zu täuschen und das europäische Vertragsverletzungsverfahren in einem Erfolg umzudeuten.
Obwohl nach der GVM-Prognose auch ohne Änderung der Verpackungsverordnung ein Ende des Pfandchaos erreichbar erscheint, tritt die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) unverändert für eine Neuregelung ein, die heutigen ökologischen und ökonomischen Erfordernissen und Erkenntnissen entspricht, den Verbraucher entlastet und Rechtssicherheit schafft.
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