Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Beamtenverhältnis auf Zeit für Führungsebene begrüßenswert

(Berlin) - "Der Entwurf eines Führungskräftegesetzes ist zwar immer noch verbesserungsbedürftig, aber da das Innenministerium unsere Forderung aufgegriffen hat, die Personalentwicklung deutlicher zu betonen, stimmt die Richtung," erklärte das für Beamtenpolitik zuständige DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 12. März in Berlin.

An einer Definition dessen, was eine Führungsfunktion auszeichne, mangele es aber noch immer. Außerdem räume der Entwurf in seiner zweiten Fassung die Möglichkeit ein, dem zeitlich befristeten Amt eine Probezeit voranzustellen, was nach gewerkschaftlicher Auffassung widersinnig sei, so Sehrbrock. In seiner Stellungnahme kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) außerdem die zum Teil widersprüchlichen verfassungsrechtlichen Argumente der Regierung.

"Führungsfunktionen auf Zeit zu vergeben ist ein wichtiges Signal. Doch was die Führungskräfte und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch dringender bräuchten, sind verzahnte Personalentwicklungsstrategien", stellte Sehrbrock fest. Systematische Schulungen des Nachwuchses auf- und auszubauen, die steigende dienstliche und soziale Verantwortung zu berücksichtigen, sowie die Sensibilität für fachliche Probleme und Arbeitsabläufe zu stärken, sei ebenso bedeutsam wie Entscheidungsstärke.

Die gesamte DGB-Stellungnahme zum Führungskräftegesetz steht im Internet unter www.dgb.de/idaten/fuehrgskG.doc.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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