Pressemitteilung | Deutscher Beamtenbund Nordrhein-Westfalen (DBB NRW)

Beamtenbund lehnt unseriöse Vergleiche bei Renten und Pensionen ab

(Düsseldorf) - Mit aller Entschiedenheit wehrt sich der nordrhein-westfälische Beamtenbund gegen den erneuten Versuch vom Bund der Steuerzahler die Pensionsausgaben dadurch zu bremsen dass einzelne Elemente des Rentenrechts auf die Beamtenpension übertragen werden sollen. Diese Forderung fußt einmal mehr auf unseriöse Vergleiche der beiden Systeme Rentenversicherung mit denen der Pensionen.

"Wir lehnen es ab, einzelne Elemente aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungsrecht zu übertragen, weil die Systeme strukturell und rechtlich nicht vergleichbar sind" so dbb Landesvorsitzender Meinolf Guntermann.

Das wird z.B. deutlich bei der ungleichen Besteuerung und bei den Krankenversicherungsbeiträgen. So werden die Pensionen bis auf 260 EUR monatlich voll versteuert und bei der Krankenversicherung hat ein verheirateter Pensionär monatlich 400 EUR zu zahlen.

Die Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Vergangenheit Einfluss auf das Rentenniveau hatten, wurden auf die Beamtenpension durch Absenkung des Pensionsniveaus übertragen. So wird seit 2003 bereits in NRW in acht Stufen das Pensionsniveau um 3,25 Prozentpunkte abgesenkt.

Alle Bundesregierungen haben erklärt, dass sie auch künftig die Absenkung des Rentenniveaus wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen wollen. Guntermann: "Sinkt also das Bruttorentenniveau, wird diese Absenkung auch in Zukunft wirkungsgleich auf das Bruttopensionsniveau übertragen." Dabei sind die Besonderheiten der unterschiedlichen Systeme von Beamtenversorgung, gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung in der privaten Wirtschaft und der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.

Diese Vergleiche zwischen Pensionen von Beamten und den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind in der Regel unseriös. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Renten und Pensionen pauschal auf der Grundlage von Durchschnittswerten miteinander verglichen werden. Allenfalls lassen sich die Altersbezüge einzelner Berufsgruppen in der privaten Wirtschaft mit denen der Beamten vergleichen. Dabei müssen dann Vor- und Ausbildung sowie aktive Arbeits- oder Dienstjahre vergleichbar sein und die betriebliche Altersversorgung muss mit einbezogen werden. So können zum Beispiel Steuerbeamte mit angestellten Steuerberatern gegenübergestellt werden.

Siehe auch "dbb liefert Fakten statt Vorurteile zur Beamtenversorgung"

http://www.dbbnw.de/dbb_nrw/aktuelles/2010/0510_Irrtuemer_zur_Beamtenversorgung.htm.

Quelle und Kontaktadresse:
dbb nrw dbb nrw beamtenbund und tarifunion Nordrhein-Westfalen Pressestelle Gartenstr. 22, 40479 Düsseldorf Telefon: (0211) 491583-0, Telefax: (0211) 491583-10

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