beA-Verbot: Änderungsgesetz notwendig
(Berlin) - Mit dem Bruch der Ampelkoalition können unvollendete rechtspolitische Vorhaben noch schwerwiegende Folgen entfalten. Das bereits – wohl versehentlich – verabschiedete beA-Verbot in der Kommunikation mit Finanzämtern muss zeitnah korrigiert werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf den Handlungsbedarf hin.
„Dass das beA-Verbot nicht praxistauglich ist, war schnell klar“, erinnert Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Schon im Juni wurde es deshalb aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes entfernt. „Dass dies nun – laut rechtspolitischen Kreisen aus Versehen – im finalen Gesetz plötzlich wieder auftaucht, fällt nicht nur der Anwaltschaft zur Last.“ Bürgerinnen und Bürger würden mit der neuen Regelung Rechtsschutzmöglichkeiten einbüßen. Das künftig vorgeschriebene ELSTER-Portal sei nicht dafür ausgelegt, um Schriftsätze unter Einhaltung gesetzlicher Fristen zu übermitteln.
Trotz wiederholter Mahnungen von Expert:innen und Verbänden haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Jahressteuergesetz ohne Korrektur auf den Weg gebracht. Ein eigentlich angekündigter Änderungsantrag blieb in der Unruhe des Koalitionsbruches aus. Um den Fehler wieder zu beheben, brauche es deshalb nun vermutlich eine gesetzliche Korrektur. „Das darf auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden“, so Ruge. Ein Reparaturgesetz sei nun schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520, Fax: 030 726152190