BDZ: Kein operativer Einsatz des Zolls im Nahen Osten
(Berlin) - Der BDZ lehnt einen operativen Einsatz der Bundeszollverwaltung im Nahen Osten strikt ab. BDZ-Chef Klaus H. Leprich erklärte in Berlin: "Auch wenn der Zoll in Deutschland über hervorragend ausgebildete Spezialeinheiten verfügt, ist er weder personell noch von seiner Ausbildung und schon gar nicht von der Ausrüstung her in der Lage, die UN-Friedenstruppe zur Absicherung der Grenze zwischen Libanon und Syrien zur Unterbindung des Waffenschmuggels zu unterstützen."
Einerseits unterscheide sich die Grenzüberwachung in Europa erheblich von dem Einsatz im Nahen Osten. Andererseits sieht Leprich fehlende Rechtsgrundlagen für den operativen Einsatz einer zivilen Verwaltung, da es bei der Bekämpfung des Waffenschmuggels mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch zu gewalttätigen Handlungen und Maßnahmen komme.
Der BDZ begrüßt daher, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel dem operativen Einsatz des Zolls und der Bundespolizei eine klare Absage erteilt hat. Dem Einsatz des Zolls als Berater jedoch steht nach Ansicht Leprichs grundsätzlich nichts entgegen.
Leprich wörtlich: "Da hat der Zoll durchaus praktische Erfahrungen, auch in Krisengebieten. Gleichwohl müssen für einen Einsatz im Nahen Osten die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört, dass die Zustimmung des Libanon vorliegt, klare Einsatzregeln definiert und operative Einsätze ausgeschlossen sind und letztlich der Deutsche Bundestag seine Unterstützung zusagt."
Die ausschließlich auf freiwilliger Basis zu rekrutierenden Zöllnerinnen und Zöllner müssten rechtlich wie Soldaten und Polizisten abgesichert werden. Deshalb könne auf die besondere Prüfung der rechtlichen Bedingungen für einen UN-Friedeneinsatz nicht verzichtet werden.
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