BdV zieht mit Verbraucher vor das Bundesverfassungsgericht / Kampf um Transparenz und Auskunftsanspruch in der Lebensversicherung geht weiter
(Henstedt-Ulzburg) - Heute vor einem Monat hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt: Versicherer müssen nicht erklären, wie sich die Beteiligung an den Überschüssen zusammensetzt und auch einen weiteren Auskunftsanspruch, um den Auszahlungsbetrag auf Richtigkeit zu überprüfen, gibt es nicht (Aktenzeichen IV ZR 213/14). BdV-Vorstandssprecher Kleinlein war entsetzt: "Dem legalen Betrug der Versicherer sind damit weitere Tore geöffnet worden." Nun liegt das Urteil vor und die Prüfung durch den BdV ergab, dass das Urteil nicht mit dem Grundgesetz im Einklang steht. "Wir unterstützen unser Mitglied bei seinem Gang vor das Verfassungsgericht", erklärt Kleinlein. "Wir gehen davon aus, dass das Verfassungsgericht erneut den Gesetzgeber dazu verpflichtet, endlich die Rechte der Versicherungsnehmer ernst zu nehmen."
Für die Verfassungsbeschwerde bleibt dem BdV und dem Rechtsanwalt des Klägers, Stephen Rehmke, nur wenig Zeit: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Revisionsurteils (4.3.2015) muss Verfassungsbeschwerde eingelegt und begründet werden. "Das bedeutet arbeiten unter Hochdruck," so Rehmke.
Hintergrund: Der Kläger hatte sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht Niederlagen erlitten. Dann beschäftigte sich der BGH mit dem Fall. Es ging um eine Kapitallebensversicherung, die 1987 abgeschlossen wurde und nach 2008 abgelaufen war. Dem Kläger war der Auszahlungsbetrag zu gering, denn er vermutete eine unzulässige Verrechnung des Anteils an den Bewertungsreserven mit der Schlussüberschussbeteiligung. Diese Praxis beanstandete der BGH jedoch nicht. Auch dafür, dass der Versicherer darlegen soll, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt, sah der BGH keinen gesetzlichen Anspruch.
"Wir sehen das von uns erstrittene Verfassungsgerichtsurteil aus 2005 nicht korrekt umgesetzt. Daher lohnt sich dieser Gang im Namen aller betroffenen Verbraucher," betont Kleinlein. Das am 26. Juli 2005 vom Bundesverfassungsgericht verkündete Urteil gab dem Gesetzgeber die Aufgabe, unter anderem dafür zu sorgen, dass die Lebensversicherer ihren Kunden künftig transparente und verbindlichere Angaben zur Überschussbeteiligung machen. Auch eine Verrechnung der neu zu schaffenden Bewertungsreserven mit den Schlussüberschüssen sollte ausgeschlossen werden. Diese Aspekte sieht der BdV nicht umgesetzt. Das Verfassungsgericht muss also nun darüber befinden, wie transparent die Lebensversicherung sein soll.
"Der Gesetzgeber hat damals gepfuscht, als es darum ging, die Vorgaben des Verfassungsgerichts in ein Gesetz zu gießen", erläutert Kleinlein. Würde sich bestätigen, dass Verbraucher keine hinreichenden Informationen zu ihren Verträgen bekommen, dann sieht der BdV die Altersvorsorge mit Versicherungen insgesamt in Gefahr: "Nur wer mit Transparenz Vertrauen schafft, hat ein zukunftsfähiges Produkt. Bekommt dagegen Intransparenz Verfassungsrang, dann müssen alle Verbraucher vor dieser Form der Altersvorsorge dringend gewarnt werden", macht Kleinlein deutlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Pressestelle
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Streichung des Garantiezinses betrifft Altersvorsoge flächendeckend / Alle Formen der kapitalgedeckten Rente verlieren Verlässlichkeit
- Gut und günstig versichert / Bund der Versicherten e. V. veröffentlicht Ratgeber im neuen Look
- Bundesregierung will klassische Lebensversicherung beenden / Negative Auswirkungen auf bestehende Verträge sind zu erwarten