Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

BdV warnt vor Schlussverkauf bei Lebensversicherungen / Banken und Versicherungen arbeiten mit irreführender Werbung

(Henstedt-Ulzburg) - Mit irreführender Werbung und falschen Versprechungen versuchen Banken und Versicherungsgesellschaften bis zum Ende dieses Jahres, noch Kapitallebens- und Rentenversicherungen an den Mann und die Frau zu bringen. Der Grund: Zum 1.1.2015 wird der Garantiezins um weitere 0,5 Prozent auf dann 1,25 Prozent gesenkt. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt jedoch vor einem übereilten Abschluss. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV: "Die Senkung des Garantiezinses sollte auf keinen Fall der Grund für den Abschluss einer ohnehin unattraktiven Lebens- oder Rentenversicherung sein." Zwar liegt der aktuelle Garantiezins noch bei 1,75 Prozent, er wirkt aber nur auf einen Teil der eingezahlten Beiträge. Die echten Garantiezinsen liegen daher heute meist nur um die 0,5 Prozent.

Der BdV beobachtet vermehrt irreführende Darstellungen des Garantiezinses in Werbeprospekten und auf Internetseiten. Banken oder Versicherungen verschweigen oft, dass sich die Garantieverzinsung nur auf den Sparanteil des zu zahlenden Beitrages bezieht, da zuvor noch Verwaltungskosten und Kosten für den Todesfallschutz abgezogen werden. Damit ergibt sich heute eine garantierte Verzinsung um die 0,5 Prozent, ab nächstem Jahr um die Null Prozent auf den Gesamtbeitrag. Der BdV prüft Möglichkeiten, kurzfristig gegen die irreführende Werbung vorzugehen.

Auch trotz der sinkenden Zinsen warnt der BdV vor einem Abschluss von Verträgen noch in 2014. "Verbraucher sollten sich von der Torschlusspanik der Banken und Versicherungen nicht anstecken lassen", so Kleinlein. "Nur in seltenen Fällen ist eine Lebensversicherung, private Rente, eine Riester- oder Rürup-Rente für den Verbraucher überhaupt geeignet". Dabei spielt der Garantiezins nur eine Nebenrolle. Einem Vertragsabschluss sollte immer eine unabhängige Beratung zum Beispiel durch die Verbraucherzentralen, behördlich zugelassene Versicherungsberater oder durch den BdV vorausgehen.

Besonders die klassische Kapitallebensversicherung steht auch weiter im Fokus der Kritik. "Verbraucher waren mit einer Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge noch nie gut beraten", so Kleinlein. Eine tatsächliche Absicherung des Todesfallrisikos ist aufgrund der geringen Versicherungssummen mit diesem Produkt gar nicht möglich. Dazu sollte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Die Verträge sind mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten behaftet, diese führen dazu, dass man die ersten Jahre mit einem Minus auf dem "Sparkonto" beginnt. Zudem sind die Verträge sehr unflexibel. Kann der Verbraucher die Beiträge nicht mehr zahlen, muss der Vertrag oft sehr verlustreich gekündigt werden - und das geschieht bei drei von vier Verträgen. Die Kündigung ist also der Normalfall.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

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