BDV unterstützt EU-Garantie-Richtlinie
(München) - Für den BDV und seine Mitgliedsunternehmen begrüßte der BDV-Vorsitzende Mathias Kaiser in München ohne Vorbehalt den Beschluss des EU-Ministerrates zur Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von bisher 6 Monaten auf künftig 2 Jahre. Es sei unverständlich, wieso Handel und Industrie in Deutschland gegen diese verbraucherfreundliche Änderung solange opponiert hätten und auch jetzt noch Kritik übten.
Kaiser: "Der Handel soll nicht Angst schüren vor "übertriebenem Umtausch von Waren", sondern sich vielmehr Beispiele anderer Länder mit "lebenslangen Garantien" oder einem "Umtausch ohne Wenn und Aber" zum Vorbild nehmen." Die BDV-Firmen haben bereits 1976 besonders lange Garantiezeiten von bis zu 5 Jahren (!) eingeführt. Dies wird vom Kunden als positives Signal verstanden und genauso honoriert wie die seit über 20 Jahren bei BDV-Firmen geltende Widerrufsfrist von 2 Wochen für Bar- und Ratenkäufe bei Einkäufen anlässlich von Verkaufs- oder Kaffeefahrten.
Der BDV steht auf dem Standpunkt, man müsse sich im Verhältnis zum Kunden mehr am kundenfreundlichen Ausland mit Garantiezeiten von bis zu 10 Jahren oder sogar unbegrenzten Garantien orientieren, statt Kundenwünschen restriktiv zu begegnen. "Es ist unvertretbar, wenn deutsche Wettbewerbshüter ein amerikanisches Versandhandelsunternehmen wegen der Gewährung einer lebenslangen Garantie wettbewerbsrechtlich belangen", moniert der BDV-Vorsitzende und forderte:
"Hoffentlich schieben Interessenverbände die Umsetzung der Richtlinie nicht auf die Bremsspur. Es gilt deshalb der Appell an den Gesetzgeber, die Richtlinie noch im Jahre 2000 umzusetzen und nicht bis 2002 zu warten."
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