Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

BdV fordert Konkurssicherungsfonds für Lebensversicherer

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten (BdV) fordert anlässlich der Meldung über die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin), zur Abwendung einer drohenden Insolvenz den Vorstand der Familienfürsorge–Versicherung durch einen Sonderbeauftragten abzulösen (vgl auch dazu in „Capital“ vom 11.7.2002), die Einrichtung eines Konkurssicherungsfonds für alle Lebensversicherungsunternehmen.

„Eine Versicherung der Versicherung würde den Verbraucher im Falle der Insolvenz eines Lebensversicherers vor dem Verlust seiner Versichertenansprüche schützen“, so Frank Braun, Geschäftsführer beim Bund der Versicherten.

Ein Konkurssicherungsfonds ist die Versicherung des Versicherungsnehmers gegen die mögliche Insolvenz des Lebensversicherungsunternehmens. Die Forderung nach einem solchen Sicherungsfonds erhebt der Bund der Versicherten schon seit vielen Jahren. Angesichts ständig sinkender Überschussbeteiligungen bei Kapitalversicherungen ist das Märchen von der Lebensversicherung als sichere Geldanlage nicht haltbar, so Braun. Die Lebensversicherer sind vom schwankenden Kapitalmarkt ebenso betroffen wie auch die Börse. Auch Insolvenzen seien nicht auszuschließen. Schließlich legen auch die Versicherungsunternehmen das Versichertengeld an der Börse an.

„Wenn die deutschen Lebensversicherungsunternehmen nicht von sich aus bereit sind, die Forderung nach einem Sicherungssfonds im Interesse Ihrer Kunden zu erfüllen, dann müssten sie vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden“, fordert Braun. Die Politik dürfe nicht die Augen verschließen und darauf hoffen, dass nichts passiere. Vielmehr müsse sie sich schützend vor die Verbraucher stellen, damit diese nicht im schlimmsten Fall ihre gesamte Altersvorsorge verlieren. Mit Konkurssicherungsfonds hat man in den USA und in Großbritannien gute Erfahrungen gemacht.

In Deutschland wacht das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Solvabilität der Versicherer und sollte eigentlich frühzeitig eingreifen. Dass dies nicht ausreicht, Insolvenzen völlig auszuschließen, zeigt die Notmaßnahme des Aufsichtsamts, den Vorstand der Familiefürsorge-Versicherung seit dem 02.07.2002 durch einen Sonderbeauftragten zu ersetzen, um eine drohende Insolvenz noch zu vermeiden.

Selbst nach dieser drastischen Entscheidung des Amtes, den Vorstand des Versicherungsunternehmens zu feuern, halte das Aufsichtsamt sich bedeckt. Eine Information der Verbraucher lehnt das Amt ab. Der BdV hingegen erwartet vom Aufsichtsamt jedoch, die Verbraucher sehr viel früher zu informieren, damit nicht noch bei solchen Unternehmen Verträge abgeschlossen werden, die möglicherweise am Rande der Zahlungsunfähigkeit stehen. „Wer den mündigen Bürger fordert, muss ihm auch die nötigen Informationen zur Verfügung stellen“, so Braun.

Der Bund der Versicherten rät Verbrauchern, den Ausstieg aus Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen in Betracht zu ziehen. „Wer innerhalb der letzten 12 Monate einen Kapitallebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen hat, sollte diesem widersprechen“, so Braun. Beim Bund der Versicherten können Verbraucher dazu die Broschüre „Schnell wieder raus aus unsinnigen Lebens- und Rentenversicherungen zur Altersvorsorge“ erhalten. Diese kann telefonisch unter 04193-94222 angefordert werden und steht auch im Internet unter www.bundderversicherten.de/avweb/Broschuere/default.htm

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

NEWS TEILEN: