BDV begrüßt neues Verbraucherrecht
(München) - Der BDV hat in München "ohne wenn und aber" die neuen Verbraucherschutz-Bestimmungen begrüßt, durch die Rechte des Verbrauchers nicht nur beim Fernabsatz, bei Bestellungen im Internet, per Telefon, Katalog, sondern auch bei Haustürgeschäften und Freizeitveranstaltungen, Verbraucherkrediten und Zeitschriftenabos gestärkt werden.
BDV-Vorsitzender Kaiser wörtlich: "Das neue Gesetz mit Verlängerung der Widerrufsfrist und Normierung von Gewinnversprechen ist durchaus ein Meilenstein für Verbraucherrechte, doch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zu fordern ist endlich die Schaffung eines generellen Widerrufsrechts für den gesamten Handel, für alle Verbraucher, bei allen Käufen und Vertragsabschlüssen!" Mit Verlängerung der Widerrufsfrist auf 2 Wochen wird vom Gesetzgeber das gesetzlich geregelt, was der BDV und seine Unternehmen bereits seit 1976 praktizieren.
Längst überfällig aber ist ein generelles Widerrufsrecht vertraglicher Bindungen für alle Verträge, und zwar unabhängig vom Abschlussort und sonstigen situativen Komponenten. Dies wäre ein "echter Meilenstein im Verbraucherschutz" und Wegweiser auf europäischer Ebene. Kaiser: "Für unsere Unternehmen und deren Werbung ist das Einhalten von Werbeversprechen selbstverständlich. Die BDV-Firmen erteilen allen obskuren Händlern und schwarzen Schafen eine scharfe Absage".
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen e.V. (BDV), Obere Bahnhofstraße 41, 82110 Germering, Telefon: 0 89 / 1 29 60 91/92, Telefax: 0 89 / 1 29 15 92