BdV begrüßt neue Versicherung "ÜberschussPlus" / Ab 1. April gegen Schmälerung der Überschussbeteiligung in Lebensversicherung versichern
(Henstedt-Ulzburg) - Durch intransparente Regeln werden den Versicherten Milliarden an Überschüssen entzogen. Damit Versicherte nun mehr Verbraucherschutz und Gerechtigkeit erfahren, gibt es ab 1. April erstmals die "Überschuss Plus"-Versicherung. Sie wird angeboten von der deutschen Tochter eines griechischen Qualitätsversicherers, der Griechischen-Direkt-Versicherungs AG (GDV-AG). Mit der vom BdV mitentwickelten neuen Versicherung können sich Versicherte nun gegen Schmälerung der ihnen zustehenden Überschüsse aus RfB und Zinszusatzreserve durch die Versicherungsunternehmen schützen.
"Wir drehen damit jetzt den Spieß um. Versicherte können künftig nun auch am legalen Betrug der Versicherungsunternehmen teilhaben", freut sich BdV-Chef Axel Kleinlein, der das Thema seit Jahren bei den Versicherungen aufdeckt und anprangert. "Wir freuen uns, dass BdV und GDV-AG hier erfolgreich zusammenarbeiten".
Allein 21,2 Milliarden Euro Rücklagen haben die Versicherungsunternehmen in Deutschland bis Ende vergangenen Jahres als Zinszusatzreserve aufgebaut - 90 Prozent davon aus Geldern der Versicherten finanziert. Die aber sehen nach Auszahlung ihrer zuteilungsreifen Lebensversicherung von diesem Geld nur wenig wieder. Mit der "Überschuss Plus"-Versicherung wird sich dies ändern. "Wir waren es einfach leid, dass wir weder beim Gesetzgeber noch bei der BaFin effektive Maßnahmen erwirken konnten, um die Rechte der Versicherten an ihrem eigenen Ersparten durchzusetzen. Wo Intransparenz und unfaire Beteiligungsmodelle gelten, kann man nur noch mit einem eigenen Versicherungsvertrag gegenhalten", erläutert Kleinlein.
Mit der "Überschuss Plus"-Versicherung werden mehrere Risiken abgesichert. Zum einen wird eine garantierte Beteiligung und Auszahlung des Schlussüberschusses gewährleistet- auch für Kündiger. "Im Normalfall der Kündigung gehen dann auch die Schlussüberschüsse nicht mehr verloren", erklärt Kleinlein. Auch eine Beteiligung an der freien RfB wird gesichert. Je größer die Summe im Topf der RfB ist, desto größer ist der an den Versicherten auszuschüttende Anteil. "Mit dieser Regel profitieren erstmals die Kunden und nicht die Aktionäre an einer hohen freien RfB", erklärt Kleinlein. Bislang mindert die freie RfB den Eigenkapitalbedarf der Unternehmen und schafft mehr Spielraum für Dividenden.
Die Kooperation zwischen BdV und dem Versicherer GDV-AG ist ein erstes Pilotprojekt, das zunächst nur für den ersten April dieses Jahres aufgesetzt wurde. Bei nachhaltigem Erfolg sollen Folgeprojekte für den ersten April 2016 aufgesetzt werden. So ist etwa angedacht, eine Versicherung gegen Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung zu entwickeln. Hierfür hat als Versicherungspartner bereits der Großartigste-Deutsche-Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (GDV-VVaG) seine Kooperation angeboten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
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Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
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