Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

BDU-Präsident: Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss verabschieden

(Berlin) – Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, fordert Bundesregierung und Opposition auf, das Zuwanderungsgesetz im Falle eines Bundesrat-Vetos noch in Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bundesrat und Bundestag zu verabschieden. Denn angesichts eines weiterhin bestehenden Bedarfs an hochqualifiziertem Personal könne sich das Land eine weitere zeitliche Verschiebung des Gesetzes in die nächste Wahlperiode nicht leisten. Er teilt dabei allerdings Bedenken der Opposition, einige Regelungen des Gesetzes seien zu „unpräzise“.

Die von beiden Seiten erhobene Drohung, ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag komme im Falle eines Vetos des Bundesrats nicht in Betracht, hält Redley für „wenig klug“. Derartige Ankündigungen ließen nur auf das Fehlen einer ernsthaften Bereitschaft schließen, um des Konsenses willen weitergehende Abstriche an den eigenen Vorschlägen zu machen, kritisiert Redley den derzeitigen Verhandlungsstand. Ein derartiger Konsens sei aber weiterhin geboten, denn der Bedarf der deutschen Wirtschaft an hochqualifizierten Fachkräften aus dem EU-Ausland bleibe unabhängig von den politischen Grabenkämpfen in absehbarer Zeit bestehen. „Sicherlich kann – und damit setze ich mich bewusst in Widerspruch zu Teilen der deutschen Wirtschaft – ein erheblicher Teil des Arbeitskräftebedarfs auch aus der Mitte der über vier Millionen Arbeitslosen oder aus dem EU-Inland gedeckt werden. Dieses gilt allerdings nicht immer für Spezialisten“, meint Redley mit Blick auf die Erfahrungen seiner Branche. Denn nicht alle geforderten Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen seien durch Trainings- und Umschulungsmaßnahmen der Weiterbildungsanbieter erlernbar.

Allerdings müssten einige Bedenken der Opposition ernster als bisher genommen werden. „ Mangelnde Integration hier lebender Ausländer, illegale Einwanderung oder falsch gesteuerte Zuwanderung im Niedriglohnbereich bergen ebenfalls das Risiko späterer volkswirtschaftlicher Schäden“, so der BDU-Präsident. Einige Punkte im Gesetzentwurf müssten daher noch weiter präzisiert werden. Er denke dabei etwa an die unklar gefasste „Härtefallregelung“ oder die vagen Ausnahmen bei der Höchstgrenze des Nachzugsalters. Auch die zeitlich relativ kurze Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationsleistungen sollte noch einmal überdacht werden.

Keiner der politischen Akteure habe zudem die europäische und internationale Dimension der Zuwanderungsfrage genügend beachtet. „Es scheint mir, dass sich die Politik hier immer noch als rein nationalstaatlicher Entscheidungsträger sieht“, befürchtet Redley. Die Erweiterung der Europäischen Union und die damit einhergehenden Teil-Liberalisierungen im Gewerbe- und Ausländerrecht sowie das Bedürfnis nach einer europäischen Asylregelung würden in der jetzigen Diskussion noch völlig ausgeblendet. Auch das Gebot der Erleichterung kurzfristiger Ein- und Ausreisen von Spezialisten aus Schwellenstaaten wie Brasilien oder Marokko, das zur Zeit im Rahmen der GATS-Verhandlungen diskutiert werde, sei in der deutschen Diskussion nicht genügend berücksichtigt worden. „Ich bin mir aber sicher, dass alleine mit dem Abschluss des weltweiten Dienstleistungsabkommen GATS die Diskussion wieder neu geführt werden muss“, meint Redley.

Quelle und Kontaktadresse:
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