BDU-Panel-Befragung / Suche von Aufsichts- und Beiräten gestaltet sich schwierig / Verschärfte Haftungsregeln erschweren aus Sicht von Personalberatern die Suche
(Bonn) - Aus Sicht der deutschen Personalberater erschweren zwei Faktoren die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Besetzung von Aufsichts- und Beiräten besonders: Zum einen haben verschärfte Haftungsregeln dazu geführt, dass in Frage kommende Kandidaten sich häufiger gegen ein Aufsichts- oder Beiratsmandat entscheiden. Zum anderen stehen aktuell nicht genügend Frauen mit den notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen für die Besetzung von solchen Positionen im Mittelstand zur Verfügung. Dies sind Ergebnisse der Panel-Befragung "Suche von Aufsichts- und Beiräten - Eine aktuelle Bestandsaufnahme" des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), bei der die Einschätzungen von 117 Personalberatern mit Erfahrung in diesem Segment der Personalsuche eingeflossen sind. Knapp 60 Prozent der Befragungsteilnehmer geben an, dass die Suche durch gesetzliche Regelungen - z.B. im KonTraG - schwieriger bzw. deutlich schwieriger geworden ist. Und: Zweidrittel konstatieren, dass sie aktuell in ihrer Berufspraxis nicht genügend qualifizierte Frauen für Aufsichts- und Beiratspositionen finden.
Dr. Regina Ruppert, BDU-Vizepräsidentin: "Die Befragungsergebnisse zeigen zwei Aspekte ganz deutlich. Erstens: Die Professionalisierung von Aufsichts- und Beiräten in Deutschland nimmt noch weiter zu. Zweitens: Die Anstrengungen, um mehr Frauen gezielt auf verantwortungsvolle Managementaufgaben vorzubereiten und an diese Gremienarbeit im Mittelstand heranzuführen, müssen erheblich erhöht werden."
Rund 80 Prozent der befragten Personalberater gaben weiterhin an, dass die Unternehmen und Organisationen die Aufsichts- und Beiräte vor allem als Sparringspartner für Marktentwicklungen benötigen. Auch in den Rollen als Kontrollorgan der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (72,9 Prozent) und als Wissensträger von globalen Zusammenhängen (71,6 Prozent) sind sie sehr begehrt.
Die Honorierung der Personalberater bei der Aufsichts- und Beiratssuche erfolgt bei Dreiviertel der Suchmandate nach geschätztem Aufwand. Überwiegend werden für den Zahlungszeitpunkt der Personalberater-Honorare die sogenannte Drittelregelung (41,9 Prozent) - 1/3 bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Präsentation und 1/3 bei Unterzeichnung des Vertrages - oder der Projektfortschritt (33,8 Prozent) vereinbart.
Download Panel-Befragung unter: www.bdu.de/panel-aufsichtsraete
Fachkonferenz "Aufsichts- und Beiratsgremien in Deutschland - Vorne weg oder hinten dran?" am 22. Januar 2016 in Berlin
Angesichts der deutlich gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeit in Aufsichts- und Beiratsgremien, die ohne fundierte und spezielle Kenntnisse nicht mehr ausgeübt werden kann, wollen der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) und der Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) Akzente setzen. Unter dem Titel "Aufsichts- und Beiratsgremien in Deutschland - Vorne weg oder hinten dran?" soll eine gemeinsame Fachkonferenz einen Beitrag leisten, Spannungsfelder der Gremienarbeit herauszuarbeiten sowie die Professionalisierung der Gremienmitglieder oder -interessenten voranzutreiben. Die Veranstaltung findet am 22. Januar 2016 im F.A.Z. Atrium in Berlin Mitte statt. Die Fachkonferenz richtet sich mit politischen und praxisbezogenen Fragen vor allem an Führungskräfte der deutschen Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltungen sowie an Personalberater. Thematisch reicht das Spektrum von "Das Spannungsfeld zwischen Unternehmensführung und Kontrollorgan" bis zu "Vergütung/Haftung/Compliance von Aufsichts- und Beiräten". Knapp 30 hochkarätige Experten aus Politik, Wirtschaft und Beratung garantieren einen konkreten Nutzen für die Praxis.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
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