Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

BDU fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen bei Bauabzugsteuer

(Bonn) - Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, fordert die Bundesregierung auf, die zum Jahresbeginn vorgesehene Pflicht für unternehmensteuerpflichtige Bauherren, 15 Prozent des Rechnungsbetrages als Steuerpauschale abzuziehen und dem Finanzamt direkt zu überweisen, zu modifizieren. Gerade in den Neuen Ländern untergrabe diese Bauabzugsteuer die Liquidität von Baufirmen.

Redley bemängelt insbesondere "den weiten Personen- und Leistungskreis", den das Gesetz erfasse. So gelte es nicht nur für die klassischen gewerblichen Bauherren, sondern auch für private Vermieter, Freiberufler und andere Kleinunternehmer und führe zu einer unnötigen Überregulierung fast der gesamten Wirtschaft. Ebenso werde der Leistungsbereich zu weit gefasst. Denn neben Großbauten falle nun jeder einfache Küchen- oder Fenstereinbau unter das Gesetz.

Folge: Mit dem pauschalen Abzug, der für den Handwerker zeitlich verzögert erst mit den Veranlagungen der Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer vom Finanzamt verrechnet werde, fehlten vor allem vielen Ein-Mann-Betrieben dringend gebrauchte Finanzmittel. Und parallel dazu müssten die betroffenen Betriebe ihren bisherigen Verpflichtungen gegenüber den Fiskus, etwa bei der Abfuhr der Umsatzsteuer, unvermindert weiter nachkommen. "Das zusätzliche 15-prozentige Kapitalloch pro Auftrag wird zu einer ungeheuren Liquiditätsbelastung für die Bauwirtschaft führen", erwartet Redley. Dies treffe auch und gerade ostdeutsche Baufirmen, deren Kapitaldecke schon jetzt sehr angespannt sei.

Redley fordert daher eine einheitliche Freistellungsgrenze von mindestens jährlich 15.000 Euro Auftragshöhe (bisher geplant: 5.000 Euro, bei Vermietungen 15.000 Euro), innerhalb derer der Auftraggeber auf den Steuerabzug verzichten dürfte. Um den hohen Verwaltungsaufwand zu vermindern, sei es zudem wünschenswert, ein zentrales Steuerregister - etwa beim Bundesamt für Finanzen - einzurichten, bei dem die Freistellungsbescheinigungen hinterlegt und erfragt werden können. Diese Bescheinigungen müssten ähnlich wie bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer direkt über das Internet abrufbar sein. Aber selbst bei diesen Erleichterungen bleibe der fade Beigeschmack, dass mit dem neuen Gesetz der Auftraggeber letztlich zum Erfüllungsgehilfen des Fiskus gemacht und der Verwaltungsaufwand für Bauherr und Ausführenden unverhältnismäßig ausgeweitet werde.

Überaus problematisch sei zudem die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Leistungsempfängers für den gesamten Abzugsbetrag. Und die greife beispielsweise bereits dann, wenn sich ein Bauauftrag etwa durch unvorhersehbare Zusatzarbeiten über die Freistellungsgrenze erhöhe. Daher müsse wenigstens die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auf einen Höchstbetrag begrenzt werden.

Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert, die sich auf über 540 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der Marktanteil konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut werden und liegt inzwischen bei 25 Prozent.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

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