BDU begrüßt wegweisende OLG-Entscheidung zu Massenversand von Kandidaten-Lebensläufen
(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) begrüßt die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt (OLG), die dem massenhaften Versenden von Kandidaten-Lebensläufen an Unternehmen - oftmals auch CV-Trading genannt - enge Grenzen setzt. Im vorliegenden Fall hatte ein `Lebenslaufmakler`seinen Newsletter mit anonymisierten Lebensläufen an Unternehmen mit dem Ziel versendet, dass dabei zufällig offene Positionen besetzt und die Vermittlungen dann vergütet werden. Im weiteren Verlauf hatte ein Unternehmen sich ein Profil freischalten lassen und diesen Arbeitnehmer auch tatsächlich eingestellt. Die Frankfurter Richter machen in ihrem Urteil aber deutlich, dass durch das bloße Zusenden von Kandidatenunterlagen noch kein Vertrag zu Stande kommt. Damit entstehe auch kein Anspruch auf eine Maklerpauschale, so das OLG. Dr. Regina Ruppert, BDU-Vizepräsidentin und Personalberaterin: "Die Entscheidung war überfällig. Wir hoffen, dass hiermit dem massenhaften, beliebigen und oftmals auch ungefragten Versenden von Lebensläufen an Unternehmen ein Riegel vorgeschoben wird. Und: Passende und qualifizierte Mitarbeiter lassen sich schwerlich über ein standardisiertes Serienmail-Angebot finden, hier ist der Recruitingerfolg zwangsläufig nur dem Zufall überlassen. Hinter einer nachhaltig wirkenden, qualifizierten Personalsuche steckt vielmehr ein umfassender Analyse-, Such- und Beratungsprozess wie wir ihn als Personalberater anbieten."
Entscheidung Oberlandesgericht Frankfurt: AZ 1.10.2013 - 5 U 245/12
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Klaus Reiners, Pressesprecher
Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 9161-0, Fax: (0228) 9161-26