BDU begrüßt die Regierungspläne für gesetzlichen Rahmen bei Konzerninsolvenzen
(Berlin/Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) begrüßt die gestern vom Kabinett beschlossenen Pläne zur Errichtung eines gesetzlichen Rahmens bei Konzerninsolvenzen ausdrücklich. "Die Sanierungspraxis belegt die große Notwendigkeit jedenfalls einer Mindestregelung", so Burkhard Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. Der BDU-Sanierungsexperte sieht im jetzigen Entwurf enthaltenen Vorzug flexibler Koordinierungsmechanismen statt einer engen Konsolidierungslösung, oder den Verzicht auf einen zwingenden Gerichtsstand bei der Konzernmutter genügend Spielraum für praktikable und erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen. Auch seien die Vorgaben - etwa beim Koordinierungsverfahren - ausreichend präzise, um damit "gut arbeiten" zu können.
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