Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

BdSt-Sammelpetition zur Wiedereinführung des halben Durchschnittssteuersatzes

(Berlin) - Die Präsidenten des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Dr. Karl Heinz Däke und der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Horst Platz, haben am 14. November in Berlin dem Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Hermann Otto Solms eine Petition mit rd. 1.200 Unterschriften übergeben. Mit der vom Bund der Steuerzahler initiierten und von der CDH unterstützten Sammelpetition soll erreicht werden, dass die verschärfte Besteuerung von Gewinnen aus einer Betriebsveräußerung, Entlassungsabfindungen und Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter wieder rückgängig gemacht wird.

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 war der halbe durchschnittliche Steuersatz rückwirkend zum 1.1.1999 beseitigt und durch die rechnerische Verteilung der außerordentlichen Einkünfte und der Einkünfte aus Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit auf 5 Jahre ersetzt worden. Dadurch haben sich für viele Betroffene ganz erhebliche ungerechtfertigte Belastungen ergeben. Die Fünftel-Methode stellt keine ausreichende Ermäßigung der kumulierten Erträge sicher. Bedenklich ist vor allem, dass hier Mittel übermäßig belastet werden, die in der Regel über viele Jahre hinweg für die Bestreitung der Altersversorgung angesammelt worden sind.

Auch die zwischenzeitlich vom Gesetzgeber vorgenommenen Korrekturen des § 34 EStG sind nach Auffassung von BdSt und CDH völlig unzureichend und haben neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

So ist die ab dem 1.1.2001 wieder mögliche Besteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz mit erheblichen Einschränkungen gegenüber der früheren Regelung verbunden. Das betrifft etwa den Kreis der Begünstigten. So sind Arbeitnehmer und Handelsvertreter nicht mehr begünstigt. Besonders fatal ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler auch, dass die Neuregelung erst ab dem 1.1.2001 zur Anwendung kommt und somit für die Jahre 1999–2000 eine Lücke besteht: Steuerzahler, die mit einer Betriebsaufgabe/-veräußerung in diesen Zeitraum fallen, wird nur die in der Regel ungünstigere Fünftel-Methode eingeräumt.

Aufgrund der ungerechtfertigten Belastung von außerordentlichen Einkünften wird der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in der Sammelpetition aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Anwendung des halben durchschnittlichen Steuersatzes rückwirkend wieder eingeführt und die Lücke 1999-2000 geschlossen wird. Die Rückkehr zum halben Steuersatz sollte auch nicht auf Betriebsveräußerungen/-aufgaben beschränkt bleiben. Vielmehr sollte der halbe Steuersatz auch wieder auf andere außerordentliche Einkünfte, insbesondere auf Abfindungen an Arbeitnehmer und Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter, Anwendung finden.

Denn es sei nicht zu rechtfertigen, so der Präsident der CDH Horst Platz, Ausgleichszahlungen anders als die Gewinne aus der Veräußerung oder der Aufgabe von Betrieben zu behandeln. Realisiere der Handelsvertreter bei Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Ausgleichszahlung, so befinde er sich in der gleichen Situation wie ein sonstiger Unternehmer, der bei der Veräußerung seines Lebenswerkes eine steuerliche Entlastung erfahre. Auch der Handelsvertreter habe sein lebenslanges Schaffen und dessen Ertrag in den Aufbau seiner Handelsvertretung eingebracht. Beiden Unternehmern fehle in der Regel die soziale Absicherung, so dass beide die an sie geleisteten Zahlungen – Veräußerungserlös oder Ausgleichsanspruch – als Teil ihrer Altersvorsorge sehen. Aufgrund der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit müssten beide Sachverhalte gleich behandelt werden.

Mit über 1.200 Unterschriften von Betroffenen hat die Sammelpetition „Halber Durchschnittssteuersatz“ ein gewaltiges Echo gefunden und dürfte eine der größten Petitionen zu steuerlichen Einzelfragen überhaupt sein. Die große Zahl der Petitionsteilnehmer zeigt nach Ansicht des Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, dass die verschärfte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften für viele Steuerzahler eine besondere Belastung bedeutet, die nicht hinnehmbar ist. Der Petitionsausschuss sollte nach Ansicht beider Präsidenten den Mut haben, den Gesetzgeber in die Schranken zu weisen bzw. zu echten Korrekturen aufzufordern. Damit würden auch viele Gerichtsverfahren obsolet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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