Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

BDSI und NGG einigen sich auf Tarifabschluss der Süßwarenindustrie in Niedersachsen/Bremen mit einer Laufzeit von 22 Monaten

(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben am 30.10.2024 in der dritten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in der Süßwarenindustrie im Tarifgebiet Niedersachsen/Bremen einen Tarifabschluss erzielt.

Der Abschluss für das Tarifgebiet Niedersachsen/Bremen umfasst folgende Elemente:

• Es wird ein Anschlusstarifvertrag an den Entgelttarifvertrag vom 22.06.2023 abgeschlossen.
• Für den Zeitraum 01.08.2024 bis 30.11.2024 werden die bisherigen Tarifentgelte wieder in Kraft gesetzt.
• Die Entgelte werden ab dem 01.12.2024 um 5,0 %, mind. jedoch 145 € brutto (Teilzeit anteilig) erhöht.
• Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.12.2024 um 100 € pauschal pro Ausbildungsjahr erhöht.
• Die Entgelte werden ab dem 01.11.2025 um weitere 2,5 % erhöht.
• Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.11.2025 um weitere 50 € pauschal pro Ausbildungsjahr erhöht.
• Zur Vorbereitung auf die 1. und die 2. Ausbildungsabschlussprüfung (AP I und AP II) erhalten die Auszubildenden jeweils einen zusätzlichen Tag bezahlte Freistellung zur Prüfungsvorbereitung; insgesamt max. zwei Tage zusätzlich, für die gesamte Ausbildungszeit, zu dem nach BBiG freien Tag.
• Der Arbeitgeber teilt dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor regulärer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses unter Nennung der wesentlichen Arbeitsbedingungen mit, ob eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis stattfindet.
• Die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer erhalten eine Inflationsausgleichsprämie gem. § 3 Nr. 11 c EstG in Höhe von 950 €, zahlbar spätestens im Dezember 2024. Teilzeitmitarbeitende erhalten die Prämie anteilig, gemessen an ihrer jeweilig vereinbarten Teilzeitquote. Auszubildende erhalten die Prämie in Höhe von 500 €.
• Soweit die Inflationsausgleichszahlung gem. § 3 Nr. 11 c EstG bereits vollständig bzw. anteilig ausgeschöpft wurde (max. insges. 3.000 €), und damit der in diesem Tarifvertrag vereinbarte Auszahlungsbetrag (950 €) aufgrund Ausschöpfung nicht mehr vollständig als Inflationsausgleichszahlung geleistet werden kann, wird der restliche Teilbetrag als Bruttozahlung geleistet.
• Der Tarifvertrag kann frühestens mit einer Frist von einem Monat zum 31.05.2026 gekündigt werden.

Nach Einschätzung des BDSI handelt es sich bei dem Tarifabschluss in Niedersachsen/Bremen nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen in insgesamt sieben Tarifgebieten der deutschen Süßwarenindustrie um einen wichtigen, aber auch schmerzhaften Kompromiss. "Beide Tarifpartner mussten deutliche Zugeständnisse machen. Die Laufzeit von 22 Monaten bringt den Unternehmen und den Beschäftigten in Niedersachsen und Bremen in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Planungssicherheit bei den Einkommen bis Mai 2026.", erläutert Dr. Mario Mundorf, Tarifpolitischer

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI), Solveig Schneider, Leiter(in), Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn, Telefon: 0228 26007-0

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