BDS-Umfrage: Zurückhaltung bei Neueinstellungen Mittelständler gegen Antidiskriminierungsgesetz
(Stuttgart) - Der Mittelstand lehnt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ab und will zukünftig noch vorsichtiger bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sein. Dies ist das Ergebnis einer BDS-Umfrage unter über 400 BDS-Mitgliedern zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das heute in erster Lesung im Bundestag behandelt wird. BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter: "Im Mittelstand brodelt es. Statt weniger Bürokratie wird noch mehr draufgesattelt, statt weniger Steuern, steigen die Belastungen. Die Bundesregierung verliert zunehmend die Unterstützung im Mittelstand".
So deutlich äußern sich jedenfalls die Unternehmer bei der BDS-Umfrage. 89 Prozent der Befragten finden das Gesetz schlecht und verlangen, dass es - wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel noch im November 2005 im Deutschen Bundestag versprochen - nicht über die europäischen Vorgaben hinaus geht. Lediglich fünf Prozent befürworten das Gesetz. Rund sechs Prozent geben an, nicht zu wissen, wie sie dazu stehen. Doch auch die Mitteilungen an die Bundesregierung, die der Verband abgefragt hat, sprechen eine deutliche Sprache: Während die einen das Gesetz als 'Anschlag auf die Vertragsfreiheit' oder als 'Unternehmerdiskriminierung' betrachten, sehen andere 'viel Arbeit auf die Gerichte' zukommen.
Gesetz schützt nicht vor Diskriminierung
Dabei halten die meisten Unternehmer das Gesetz an sich für unzweckmä-ßig. 95 Prozent glauben nicht, dass durch das Gesetz tatsächlich mehr Schutz vor Diskriminierung erreicht wird. Aus ihrer Sicht ist Diskriminierung in der Arbeitswelt nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme. Die Offenheit gegenüber anderen Kulturen bei Personal und Gästen ist in der Hotellerie und Gastronomie das täglich Brot, betont ein Hotelier. "Arbeitnehmer aus dem Ausland haben in vielen Betrieben schon lange persönlichen Anschluss an die Unternehmer- oder Kollegenfamilien gefunden. Das gute Miteinander von Alt und Jung ist für die Betriebe ohnehin eine existenzsichernde Vorraussetzung", so Störr-Ritter. Insgesamt fühlen sich 86 Prozent der Befragten in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt.
Mehr Bürokratie - weniger Neueinstellungen
Insbesondere ärgert die Unternehmer, dass ihnen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, aber auch bei der Beförderung de facto mehr Bürokratie zugemutet wird, um möglichen Klagen aus dem Weg zu gehen. So kann ein abgelehnter Bewerber zukünftig bis zu drei Monate Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen, wenn er glaubhaft eine vermeintliche Diskriminierung behauptet. Arbeitgeber müssen dann wiederum nachweisen, dass sie Bewerber bei der Auswahl nicht diskriminiert haben. Sollte das Gesetz zum 1. August tatsächlich in der aktuellen Form in Kraft treten, hat das deshalb auch Auswirkungen auf das Einstellungsverhalten der Mittelständ-ler. Während das Gesetz nur für 27 Prozent keinen Einfluss hat, wollen 61 Prozent ihr Einstellungsverhalten überdenken und nur noch im Ausnahmefall einstellen. Noch härter fällt die Entscheidung von weiteren 13 Prozent aus. Sie wollen lieber gar keine Mitarbeiter mehr einstellen, als sich auf die Risiken einzulassen. "In einer kleinen Firma muss "die Chemie" unter den Mitarbeitern stimmen, damit wir Erfolg haben. Ein Mitarbeiter der nicht passt kann vieles kaputt machen. Ist dies das Ziel der Regierung?", fragt ein Mittelständler verzweifelt an die Adresse der Bundesregierung. Störr-Ritter: "Der Unternehmer muss auch nach seinem Bauchgefühl entscheiden können, wer für die Betriebsmannschaft der oder die Richtige ist."
Eine klare Meinung haben die Mittelständler auch zum Verbandsklagerecht. Über 92 Prozent lehnen es ab, dass Gewerkschaften und Betriebsräte die Möglichkeit haben sollen, Arbeitnehmer im eigenen Namen zu vertreten. Acht Prozent sind für das Verbandsklagerecht.
Störr-Ritter abschließend: "Die Mittelständler sind gegen jegliche Diskriminierung, aber auch gegen diesen Weg, dagegen vorzugehen. Das Gesetz darf so nicht beschlossen werden".
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