Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

BDS-Präsidentin Störr-Ritter: „Interessenverbände müssen Ihre Mitglieder vor der Vergabekammer vertreten dürfen“

(Berlin/Stuttgart) - „Interessensverbände müssen dazu berechtigt sein, bei Verletzungen von Vergabevorschriften ein Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten“. Dies forderte Dorothea Störr-Ritter MdB, Präsidentin des Bund der Selbständigen Baden-Württemberg am 5. Juli in Berlin. „Dies ist Kern der Gesamtinteressenvertretung von Verbänden und Kammern und dient dem Schutz von einzelnen Unternehmen, die vor allem im lokalen Bereich verständlicherweise nicht den Mut haben, gegen eine Kommune in dieser scharfen Form vorzugehen“.

Nachprüfverfahren gegen die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§107 GWB) geregelt. Danach sind nur Unternehmen antragsbefugt, welche ein Interesse am Auftrag hat.

Aus Sicht des Bund der Selbständigen ist dies eine unzweckmäßige Regelung. „Ein Unternehmen, welches von Aufträgen auch der öffentlichen Hand in einer bestimmten Region abhängig ist, wird nicht gegen die eigene Gemeinde klagen, von der es auch weitere Aufträge erhalten möchte. Das wäre ein wirtschaftlicher Selbstmord“ so Störr-Ritter. Stattdessen müssen Verbände oder Kammern als „Verbraucherschützer des Mittelstandes“ das Recht erhalten Nachprüfverfahren einzuleiten.
Der Bund er Selbständigen wird sich daher für die Änderung des § 107 GWB stark machen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Selbständigen, Deutscher Gewerbeverband e.V. BDS/DGV, LV Baden-Württemberg Taubenheimstr. 24 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9546680 Telefax: 0711/95466833

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