BDS/DGV fordert stringenten Wettbewerb im Gesundheitswesen / Beiträge vom Beschäftigungsverhältnis abkoppeln
(Berlin) - Der Bundesverband der Selbständigen spricht sich für mehr Wettbewerb im System der Sozialversicherungen aus. Wir müssen die Kassen in den Wettbewerb führen, erklärte der Präsident der Selbständigen in Berlin. Der Grundsatz, Kunde ist König, müsse auch für die Krankenversicherung gelten. Nur der Wettbewerb kann eine heilsame Wirkung auf die Kostenexplosion im Gesundheitswesen entfalten und zu höherer Effizienz in den Verwaltungen führen. Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Kassen, rund 7,5 Milliarden Euro im letzten Jahr, sind zu hoch, so der Selbständigenpräsident Rolf Kurz wörtlich. Attraktive Beiträge und innovative Leistungen entstünden nur im Wettbewerb, ist sich Rolf Kurz sicher. Der politisch gewollte Risikostrukturausgleich müsse aus der Staatskasse finanziert werden.
Bei der Krankenversicherung geht es um Dienstleistungsangebote und Produkte, die sich im Wettbewerb zu bewähren haben. Der Kunde wird das bessere Angebot in Leistung und Preis suchen und wählen. Davon haben die Versicherten dann ihren Nutzen. Wer selbst im Wettbewerb steht, wird auch die Leistungserbringer wie Arzneimittelhersteller, Ärzte und Krankenhäuser in einen gesunden Wettbewerb einbinden. Nur der Wettbewerb sichert auf Dauer eine beständig hohe Qualität der Versorgung zu minimiertem Preis, so Kurz.
Der Bundesverband der Selbständigen fordert die Politik dazu auf, von der gesetzlichen Krankenkasse zur Versicherungspflicht bei freier Wahl der Versicherung überzugehen. Unter Wettbewerbsbedingungen würden die Versicherungen im eigenen Interesse und dem ihrer Versicherten auf die Minimierung der gesamten Kosten einer Therapie achten. Beispielsweise legten Fallpauschalen isolierte Betrachtungen einzelner Behandlungsschritte nahe. Wir brauchen ein Gesundheitsmanagement für die Patienten, das die im Wettbewerb stehenden Anbieter zusammenführt und bei klar umrissenen Eingriffen mit diagnosebezogenen Entgelten arbeitet, die sich im Wettbewerb entwickeln. Die zentrale Festlegung der Entgelte für die Fallpauschalen festigt nur das Beharrungsvermögen der Anbieter. Nur durch Wettbewerb kommen innovative Lösungen für Gesamttherapien zum Zuge, meint Kurz.
Zur Senkung der Lohnnebenkosten schlägt der Bundesverband der Selbständigen vor, den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei 6 Prozent zu begrenzen. Unter Ausnutzung der Einsparpotenziale im System müsse eine Grundversorgung mit einem Beitragssatz von höchstens zwölf Prozent machbar sein. Wer mehr Vorsorge wolle, müsse individuell auswählen können, welches Produkt einer Kasse zu seiner Lebenssituation passe. Langfristig müssten die Beiträge vom Beschäftigungsverhältnis abgekoppelt werden.
Wichtig für die Entwicklung der Eigenverantwortung der Versicherten sei das Wissen um die Kosten, so Rolf Kurz. Beiträge und Leistungen der Kassen müssen für den Versicherteren transparent gemacht werden. Nur so wird er mehr Verantwortung für sich und seine Familie erkennen. Der Arbeitgeberanteil ist daher zunächst dem Versicherten auszuzahlen, der dann den vollen Beitrag an seine Krankenkasse abführt. Die Kassen werden dann im Wettbewerb innovative Produkte anbieten, die den Bedürfnissen der Versicherten entsprechen.
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