Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

BDS begrüßt Dörings Position zur Erbschaftssteuern / Steuererlass kann Zukunft der Firmen sichern

(Stuttgart) - Der Bund der Selbständigen (BDS) begrüßt die Äußerungen des baden-württembergischen Wirtschaftsministers Döring zum Erlass der Erbschaftssteuer. Die positiven Effekte für den Mittelstand belegt eine aktuelle Studie des BDS-Bundesverbandes zu „Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge“.

So bedroht die aktuelle Erbschaftssteuer die erfolgreiche Fortführung mittelständischer Unternehmen: 87 Prozent der Chefs, die ihre Firma in den nächsten zehn Jahren an einen Nachfolger übergeben wollen, sehen die Zukunft des Betriebs durch die aktuelle Regelung gefährdet; 86 Prozent davon sogar „erheblich“ bis „bedrohlich“. Unterstrichen wird die Brisanz durch die Antwort darauf, wer das Unternehmen fortführen wird: 81 Prozent der Nachfolger kommen aus der Familie, nur elf Prozent sind Externe – bisherige Mitarbeiter als künftige Bosse rangieren mit acht Prozent auf Rang drei.

BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter erklärt hierzu: „Die diskutierte Stundung oder ein vollständiger Erlass könnte die Unternehmensnachfolge sichern – und somit die Familientradition: Je nach Modell kann bei Fortführung des Betriebs die Steuerschuld nach zehn Jahren bis auf Null sinken und dann erlassen werden.“ 95 Prozent der befragten Mittelständler sehen darin eine Lösung, die erfolgreiche Fortführung der Geschäfte zu gewährleisten.

„Die von Teilen der SPD sogar diskutierte Anhebung der Erbschaftssteuer geht komplett in die falsche Richtung. Denn ein Tod des bisherigen Chefs trifft die Firma oft doppelt: Plötzlich fehlt dem Unternehmen der erfahrene Kopf – und die fällige Erbschaftssteuer geht an die Firmensubstanz. Da es meist keine liquiden Mittel gibt, ist die Zukunft des Betriebs gefährdet. Ausgerechnet in der schwierigsten Phase des Unternehmens wirkt diese Doppelbelastung fatal. Das Modell einer Stundung könnte dagegen Unternehmen und Arbeitsplätze retten. Zudem kann durch eine ‚vorweggenommene Erbfolge‘ schon zu Lebzeiten die Firma geordnet übertragen werden. Auch einer Verlagerung ins Ausland aus Gründen der Erbschaftssteuer fehlt damit die Grundlage“, betont Störr-Ritter.

Interessant ist die Zusammensetzung der Firmen, die an der Befragung teilgenommen haben – gerade das Handwerk scheint vom Thema „Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge“ besonders betroffen zu sein: Entgegen dem üblichen BDS-Branchenschnitt von je einem Drittel Handwerk, Handel und Dienstleistungen/freie Berufe kommen 46 Prozent der Umfrageteilnehmer aus dem Handwerk, 28 Prozent aus dem Bereich Dienstleistungen und nur 24 Prozent aus dem Handel. 80 Prozent sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 20 Prozent Kapitalgesellschaften. Die durchschnittliche Größe der befragten Firmen liegt mit 22 Mitarbeitern ebenfalls deutlich über dem BDS-Schnitt von 17.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband (BDS-DGV), Landesverband Baden-Württemberg e.V. Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: 0711/95466814, Telefax: 0711/95466833

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