BdP zum geplanten Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
(Berlin) - Die im Gesetzesentwurf geplante Abschaffung des so genannten "Listenprivilegs" führt dazu, dass die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein soll (§ 28 Abs. 3 n.F.).
"Das kann nicht im Interesse der Pressesprecher sein. Die Rechtsprechung qualifiziert Pressemitteilungen häufig als Werbung. Mitteilungen von Unternehmen und Verbänden dürften dann nicht mehr ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung an Presseagenturen oder Presseorgane gesendet werden", so BdP-Präsident Lars Großkurth. "Der Entwurf erschwert die Arbeit und Recherche von Journalisten und schränkt die Meinungsfreiheit von Unternehmen ein."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Pressesprecher
Pressestelle
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