Pressemitteilung | BDP e.V. - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen - Bundesgeschäftsstelle

BDP gegen Verunsicherung von Unternehmen / Mit DIN 33430 beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf der sicheren Seite und ökonomisch im Vorteil

(Berlin) - Nach kontrovers und langwierig geführter Diskussion kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nun endgültig in Kraft treten. Mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Köhler steht jetzt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aus. Wenn man Kritikern des Gesetzes glaubt, droht Unternehmern nach Inkrafttreten eine Vielzahl von Prozessen. Gesetzesverstöße bei der Personalauswahl und Eignungsfeststellung böten dafür eine Handhabe. Dieser bewussten Verunsicherung insbesondere des Mittelstandes in Deutschland tritt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) entschieden entgegen. Die Risiken durch die vom Gesetzgeber geforderte faire Personalauswahl sollten aus Sicht des Verbandes nicht überschätzt werden. Sie sind im Gegenteil gut beherrschbar, seit vor vier Jahren die DIN 33430 in Kraft getreten ist. In ihr sind die Kriterien einer qualifizierten Eignungsberurteilung definiert. Die Norm enthält klare Vorgaben zu den heiklen Punkten beim Auswahlprozess, von der Fairness bis zur Art und Weise der Rückmeldung an Bewerber. Auch die vielfach kritisch angesprochene notwendige Dokumentation der relevanten Prozessinformationen zur Absicherung gegen eventuelle Beschwerden und Klagen wird durch die DIN 33430 abgedeckt. Mit ihrer Anwendung bei der Personalauswahl sind juristische Folgen, die aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz resultieren könnten, nicht zu befürchten. Es werden aber nicht nur Beschwerden und Klagen und dadurch entstehende Verzögerungen bei der Rekrutierung von Personal vermieden. Auch ein negatives Image bei abgelehnten Bewerbern und in der Öffentlichkeit mit all seinen absehbaren Folgen für die Marktposition einer Firma kann verhindert werden.

Wissenschaftler, wie Prof. Karl Westhoff von der Universität Dresden, weisen zudem auf die enormen ökonomischen Vorteile der DIN 33430 hin. Was die Qualität von Personalauswahl betrifft, steht Deutschland Westhoff zufolge auf dem 14. Platz und verliert dadurch jedes Jahr Milliarden. Beurteilungen erfolgten oft nur "aus dem Bauch" heraus. Diese Vorgehensweise berge viele Fehlerquellen. Gewinne ließen sich nach seinen Worten erheblich steigern, wenn die Passung zwischen Anforderungsprofil und Qualifikationsprofil stimmt.

Unternehmen und Freiberuflern, die sicher gehen wollen, dass eine Stelle zügig mit dem am besten geeigneten Bewerber besetzt wird, empfiehlt der BDP daher ein professionelles Vorgehen bei der Personalauswahl nach DIN 33430, gegebenenfalls mit Unterstützung eines DIN-konform arbeitenden Dienstleisters. Die Frage, ob jemand DIN-konform arbeitet, sollte also unbedingt gestellt werden, bevor ein Auftrag an eine Fremdfirma zwecks Personalauswahl erteilt wird. Ganz sicher geht, wer sich die Bestätigung durch einen neutralen Dritten, z. B. in Form der Lizenz der Föderation der Deutschen Psychologenvereinigungen oder einer Zertifizierung vorlegen lässt. Sie stehen für eine geprüfte Qualität, Sicherheit und eine faire und zielgenaue Personalbeurteilung.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), Bundesgeschäftsstelle Christa Schaffmann, Pressesprecherin Glinkastr. 5-7, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091490, Telefax: (030) 20914966

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