Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)

bdo fordert einheitliche Regelungen in Flugzeug, Fernbahn und Fernbus

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) fordert beim Infektionsschutzgesetz einheitliche Regelungen für Flugzeug, Bahn und Fernbus. bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard mahnte in diesem Zusammenhang: "Wenn in Flugzeugen die Maskenpflicht aufgehoben wird, muss das genauso für die Fernbusse gelten. Nach den Erfahrungen mit den vergangenen Corona-Maßnahmen braucht es jetzt einheitliche und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regelungen."

Es gibt keinen Grund, warum Fernbusse und Fernbahnen gegenüber Flugzeugen benachteiligt werden - weder bei nationalen noch bei internationalen Fahrten. Im Gegenteil. Sowohl in der Bahn als auch im Bus wird regelmäßig durch geöffnete Türen Frischluft zugeführt, was im Flugzeug nicht möglich ist. In allen Verkehrsmitteln kommen hochwertige Filter zum Einsatz. Und in einem modernen Reisebus wird die Luft viermal schneller komplett erneuert als im Flugzeug. Das Flugzeug von der Maskenpflicht auszunehmen ist willkürlich, nicht zu begründen und benachteiligt die klimafreundlichen Busse und Bahnen im Wettbewerb.

"Modernste Luftfilter und schnellster Luftaustausch tragen in erheblichem Maß zu dem hervorragenden Infektionsschutz in Fernbussen bei. Trotzdem hat die Corona-Pandemie - zusammen mit dem dramatischen Anstieg der Energiekosten - die Busbranche in eine historische Wirtschaftskrise geführt. Wir rufen daher ganz klar dazu auf, den Fernbus nicht gegenüber dem Flugzeug zu benachteiligen, die sich mit ausgefeilten Hygienekonzepten massiv für den Corona-Schutz einsetzen. So können wir weiterhin Menschen für den Bus als das umweltfreundlichste Verkehrsmittel gewinnen und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gewährleisten", führte Christiane Leonard weiter aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) Till Dreier, Pressesprecher Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 24089-300, Fax: (030) 24089-400

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