Pressemitteilung | BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.

BDKV wird Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

(Hamburg) - Am 2. Juli 2023 ist auf Basis eines europäischen Gesetzesrahmens das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Auch als "Whistleblower-Schutzgesetz" bezeichnet, schützt es diejenigen vor Repressalien, die Missstände in Organisationen oder Unternehmen melden und verpflichtet die deutschen Unternehmen, dafür eine Infrastruktur zu schaffen. Der BDKV entlastet vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen von diesem bürokratischen Aufwand und damit entstehenden Kosten und richtet als erster Verband für seine Mitgliedsunternehmen mit seinem Partner LegalTegrity eine Meldestelle ein. Damit fördert er nicht nur Transparenz und Vertrauen innerhalb der Musikwirtschaft, sondern er hebt ganz grundsätzlich die Funktionen und Leistungen eines Wirtschaftsverbandes für seine Mitglieder auf ein neues Level. Kostenfrei und mit wenig eigenem Aufwand werden die teilnehmenden Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gerecht und bieten allen Beteiligten von den Mitarbeitenden bis zu den Künstler:innen einen Anlaufpunkt.

Als Reaktion auf global wahrgenommene Enthüllungsskandale - von Wikileaks bis zum Dieselskandal - ist das Hinweisgeberschutzgesetz als deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie eingeführt worden: Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe, geeignete Meldestellen einzurichten. Es schützt Beobachter:innen oder unmittelbar Betroffene von gesetzwidrigem Verhalten, gibt ihnen Rechtsicherheit und bewahrt sie vor negativen Folgen der Meldung. So wird etwa die gefährliche Täter-Opfer-Umkehr unterbunden. Gleichwohl resultieren aus den Vorgaben arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und hinweisgeberrechtliche Fragen, die erheblichen Aufwand für viele Unternehmen der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft mit sich bringen können. Und zusätzlich werden Verstöße gegen das Gesetz mit Sanktionen bis zu 50.000 Euro geahndet”, erklärt BDKV-Justiziar Götz Schneider-Rothhaar die Ausgangslage.

Neben dem Schutz hinweisgebender Personen vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung, Versetzung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz regelt das Whistleblower-Gesetz die Vertraulichkeit der Meldewege. Und hier kommt ab sofort der BDKV ins Spiel:

BDKV als Pionier

Gerade die Live-Entertainmentbranche steht dafür, Menschen zusammenzubringen und Gemeinschaft zu stiften. Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV, sagt: "Damit das Konzerterlebnis für alle Beteiligten - ob vor, auf, oder hinter der Bühne; ob vor, während oder nach dem Event - so (rechts-) sicher wie möglich ist, bieten wir proaktiv Lösungen an. Damit nimmt der BDKV seine gesellschaftliche Verantwortung ernst und geht als Verband einen ganz neuen Weg. Gleichzeitig ist uns an guten Rahmenbedingungen für unser Wirtschaften gelegen und an weniger teurer Bürokratie für unsere Mitglieder. Dabei haben wir gerade die vielen kleinen und mittleren Firmen im Blick, die den Großteil unserer knapp 500 Mitgliedsunternehmen ausmachen. Unser Modell setzt also gleichzeitig an unseren gesellschaftlichen und an unseren wirtschaftlichen Zielstellungen an. Es macht uns zum Vorreiter in der Branche und weit über sie hinaus.”

Götz Schneider-Rothhaar erläutert weiter: "Seit 17. Dezember 2023 sind neben Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden auch mittlere Unternehmen (50-249 Mitarbeitende) dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle nach dem HinSchG einzurichten. Das Gesetz bietet jedoch Raum, dass sich mittlere Unternehmen Ressourcen teilen und mit anderen Unternehmen eine "gemeinsame Meldestelle” einrichten und betreiben können. Indem der BDKV nun diese Funktion für Mitglieder kostenfrei ausfüllt, bietet er ihnen große Erleichterung: Mitglieder können personelle Ressourcen und geldintensive Schulungen in notwendiger Fachkunde der internen Meldestellen-Beauftragten ausgliedern und gleichzeitig auf ein hoch professionelles und integres Meldesystem verweisen.”

Sonia Simmenauer, Präsidentin des BDKV, ergänzt: "Der BDKV bietet diese Lösung nicht nur den größeren Firmen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind. Auch kleinere Unternehmen oder solche mit stark schwankenden Personalzahlen können unseren Service im eigenen Interesse nutzen, um Verständnis, Transparenz und Vertrauen auszustrahlen.”

Wie das Meldeverfahren funktioniert

"Es läuft ganz einfach. Mitglieder, die unseren kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, treten unserer Lösung vertraglich bei und machen das öffentlich sichtbar. Auf der Website des BDKV wie auch auf den einzelnen Websites der teilnehmenden Mitgliedsunternehmen finden Personen, die Meldungen im Sinne des HinSchG machen wollen, dann die Schnittstellen zu der sicheren Plattform unseres Partners LegalTegrity. Hier kann die Meldung anonym abgegeben werden. Unsere zur Verschwiegenheit verpflichteten Justiziare Götz Schneider-Rothhaar und Dr. Johannes Ulbricht prüfen dann unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Auflagen die Meldung, eruieren die notwendigen nächsten Schritte und gehen ebenfalls ausschließlich streng vertraulich auf die hierfür bei dem jeweiligen Unternehmen benannten Personen zu”, fasst Johannes Everke zusammen.

Einen großen Beitrag zur Umsetzung leistet LegalTegrity, ein renommierter Anbieter für Hinweisgebersysteme mit über 25 Jahren Compliance-Erfahrung und Tech-Expertise. Mit LegalTegrity stellt der BDKV seinen Mitgliedern einen Partner zur Seite, der gesetzlich geforderte Garantien für die Wahrung der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Geheimhaltung bietet.

Dr. Thomas Altenbach, CEO von LegalTegrity, sagt: "Uns hat sofort begeistert, wie uns der BDKV als Wirtschaftsverband mit großem Verantwortungsbewusstsein und Innovationsgeist eine ganz neuartige Produktidee vorgeschlagen hat. Das Modell, das wir jetzt gemeinsam an den Start gebracht haben, gibt es so noch nicht. Es wird nicht nur innerhalb der Kulturbranche Schule machen, sondern als Leuchtturmprojekt in viele andere Branchen und deren Verbände ausstrahlen. Denn ganz allgemein dürfte es im Eigeninteresse eines jeden Unternehmens sein, dass mögliche Verstöße im Unternehmen selbst aufdeckt werden. Gleichzeitig dämmen wir im Sinne der Unternehmen die anwachsende Bürokratisierung und Mehrkosten ein. Wir freuen uns sehr, hierzu beizutragen.”

Das Angebot gilt ab sofort für alle Mitglieder des BDKV.

Quelle und Kontaktadresse:
BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. Pressestelle Georgsplatz 10, 20099 Hamburg Telefon: (040) 4605028, Fax: (040) 48 44 43

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