BDK: Zahl der Drogentoten auch 2014 weiter gestiegen / Drogenbeauftragte der Bundesregierung übernimmt BDK-Forderungen nach einer verbesserten Substitution und einer Generik-Klausel
(Berlin) - Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Rauschgiftkriminalität ist in 2014 im Vergleich zum Vorjahr um fast zehn Prozent gestiegen und hat mit 276.734 Fällen wieder das Niveau des Jahres 2005 erreicht. Die Anzahl der Erstauffälligen Konsumenten harter Drogen nahm um rund fünf Prozent (20.120 Konsumenten), die der Tatverdächtigen um knapp zehn Prozent (228.110 Tatverdächtige) zu.
Die sichergestellten Drogenmengen (z.B. Heroin: 780 kg, Kokain: 1.568 kg, Amphetamin: 1.341 kg, Crystal: 73 kg, Marihuana: 8.515 kg) sind nochmals deutlich gestiegen.
"Drogenkriminalität ist Kontrollkriminalität. Für diese Aufgabe steht der Polizei in allen Bundesländern aber zunehmend weniger Personal zur Verfügung. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben wird das Personal von den Rauschgiftdienststellen abgezogen und bei der Bekämpfung anderer Kriminalitätsdelikte eingesetzt. Die vom Bundeskriminalamt heute genannten Sicherstellungsmengen bilden die wirklichen Drogenmengen in Deutschland nicht mal ansatzweise ab", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter André Schulz heute in Berlin.
Der BDK geht davon aus, dass hochgerechnet etwa 283.000 Erwachsene einen Missbrauch und 319.000 Erwachsene eine Abhängigkeit im Zusammenhang mit dem Konsum der illegalen Drogen Cannabis, Kokain oder Amphetamine in Deutschland aufweisen.
"Nach kriminalistischer Erfahrung benötigt jeder dieser Konsumenten pro Tag mindestens 1 Gramm der jeweiligen Substanzen.
Hochgerechnet bedeutet dies, dass nur von dieser Gruppe pro Jahr ca.
219.000.000 Gramm, also 219 Tonnen, Drogen konsumiert werden. Die tatsächliche Zahl der Konsumenten ist dabei noch um ein Vielfaches höher", so BDK-Chef Schulz weiter.
Die Zahl der Drogentoten stieg in 2014 um drei Prozent auf 1.032 an. Bemerkenswert ist dabei die um das Fünffache gestiegene Anzahl der Todesfälle nach dem Konsum Neuer Psychoaktiver Stoffe (NPS), den so genannten "Legal Highs".
"Die steigende Anzahl der Drogentoten stimmt nachdenklich. Der BDK hat im Rahmen der aktuellen Diskussion über die aktuelle Drogenpolitik im politischen Raum bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Substitutionspraktiken auf den Prüfstand gehören, dazu gehört z.B. eine belastbare Substitutionsinfrastruktur mit einhergehender psychosozialer Betreuung. Wir begrüßen daher, dass die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hier einen Tätigkeitsschwerpunkt erkannt hat", so Schulz.
Der BDK hat in der Vergangenheit immer vor den Folgen der neuen psychoaktiven Substanzen gewarnt und die Diskussion über eine sogenannte Generik-Klausel im Betäubungsmittelgesetz, die ganze Stoffgruppen den Anlagen des BtMG unterstellt, gefordert.
"Bereits der einmalige Konsum dieser hochwirksamen Substanzen kann unter bestimmten Bedingungen schon zu schwersten psychischen Krankheitsbildern und Verhaltensmuster führen", so Schulz. "Der Begehung von gemeingefährlichen Straftaten durch Täter, die unter Einfluss dieser neuen hochwirksamen Substanzen stehen, darf kein Vorschub geleistet werden. Der BDK begrüßt aus diesen Gründen alle Maßnahmen, die nachweislich wirksam sind, um die von diesen Substanzen ausgehenden Gefahren einzudämmen und ihre Verbreitung und ihren Konsum zu reduzieren", so BDK-Chef Schulz.
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