BDK: Vorstellung der Europäischen Sicherheitsagenda: Europa geht vor, Deutschland muss folgen!
(Straßburg/Berlin) - Gestern präsentierte die EU-Kommission in Straßburg die Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015-2020. Die Kommission reagiert damit auf die neue, komplexe Bedrohungslage für Europa. Ein Schwerpunkt der Sicherheitsagenda ist die Erleichterung eines besseren Informationsaustauschs und der Ausbau der operativen Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen.
"Die EU-Kommission hat mit der Vorstellung der Sicherheitsagenda notwendige Anforderungen im Kampf gegen die derzeitigen und zukünftigen Bedrohungsszenarien für die Europäerinnen und Europäer benannt. So eine konkrete Agenda mit verbindlichen Zielen wünscht man sich in Deutschland auch, bisher aber größtenteils leider vergebens", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, in Berlin.
Terrorismus und Radikalisierung stellen enorme Bedrohungen für die innere Sicherheit der EU dar. Schwerpunkte sollen zukünftig auf die Verhütung der Radikalisierung in Gefängnissen und in die Entwicklung wirksamer Ausstiegs- und Deradikalisierungsprogramme gelegt werden.
"Die Gründung eines bei Europol angegliederten europäischen Anti-Terror-Zentrums ist dabei eine der logischen und erforderlichen Konsequenzen, ebenso wie die geplante Maßnahme zur verstärkten Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung", so BDK-Chef Schulz. Weitere Schwerpunktthemen der Agenda sind die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die sogenannte Cyberkriminalität. "Eine bessere und intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Europa ist bei heute international und grenzenlos agierenden Kriminellen eine wesentliche Grundvoraussetzung", so BDK-Chef Schulz. "Wir müssen in Deutschland aber erstmal unsere Hausaufgaben machen. Wenn die Politik bei der Bekämpfung der Internetkriminalität glaubwürdig agieren will, muss sie der Kriminalpolizei und der Justiz endlich auch das notwendige zusätzliche qualifizierte Personal und die rechtlichen und technischen Instrumentarien zur Bewältigung dieser Aufgabe zur Verfügung stellen."
Die EU-Kommission bekräftigte heute nochmals, dass Kommunikationsdaten wirksam zur Verhütung und Verfolgung von Terrorismus und organisierter Kriminalität beitragen. Diesbezüglich machte die Kommission deutlich, dass sie die legislativen Entwicklungen auf nationaler Ebene weiterhin beobachten und gegebenenfalls doch eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde.
"Die EU-Kommission spricht in Sachen Kommunikationsdatenspeicherung ganz klar die defizitäre und sicherheitsgefährdende Situation in Deutschland an. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof erklärten in ihren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung richtigerweise, dass diese dem Gemeinwohl diene und für die Bekämpfung schwerster Kriminalität und zur Gefahrenabwehr benötigt wird. Beide Gerichte zeigten zudem die Rahmenbedingungen für die verfassungsgemäße Einführung auf. Passiert ist aber bisher in Deutschland nichts", so der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz.
"Nicht nur im Bereich des Terrorismus, sondern auch in zahlreichen anderen Deliktsbereichen, führt zur kriminalistischen Beweisführung sowie zum Nachweis und zur Aufhellung von Tat- und Täterstrukturen im 21. Jahrhundert kein Weg an der Speicherung der Kommunikationsdaten vorbei. Die nun jüngst vorgestellten Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung sorgen derzeit für erhebliche Verwirrung und Unruhe. Man muss den Eindruck gewinnen, dass das Bundesjustizministerium dem Druck für eine Vorratsdatenspeicherung widerwillig nachkommen musste, gleichzeitig aber versucht diese durch Einschränkungen so zu beschneiden, dass eine praktische Anwendung schwierig bis unmöglich gemacht wird. Die EU-Kommission rügt damit das Verhalten der Bundesregierung zu Recht", so Schulz abschließend.
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