BDK: Verfassungskonforme Alimentation - dringender Handlungsbedarf für die Ampelkoalition. Austausch des BDK mit dem Deutschen BundeswehrVerband e.V.
(Berlin) - "Gleiche Interessenlagen identifizieren und gemeinsam vorbringen"
- unter diesem Motto fand am 03.12.21 ein Treffen des BDK-Bundesvorsitzenden Dirk Peglow mit dem Vorsitzenden des Fachbereiches Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Herrn Oberstleutnant i. G. Dr. Detlef Buch, vom Deutschen BundeswehrVerband in der Bundesgeschäftsstelle des BDK in Berlin statt.
Hintergrund des "Eröffnungsgespräches" waren u. a. zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus 2020, nach denen die Besoldungsregelungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurden.
Wesentlicher Grund der Beanstandungen war insbesondere die Nichteinhaltung des gebotenen Mindestabstands der niedrigsten Besoldungsgruppen zum Grundleistungsniveau, der im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation einzuhalten ist. Die betroffenen Länder mussten in der Folge unter Wahrung der vom BVerfG vorgegebenen Fristen die landesgesetzlichen Regelungen zum Besoldungsrecht zum 01.07. bzw. 31.07.21 anpassen. (Aktenzeichen 2 BvL 6/17 und
2 BvL4/18).
Dass diese Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes auch einen Änderungsbedarf für die Besoldungsregelungen im Bund nach sich ziehen mussten, wurde im Bundesministerium des Innern (BMI) erkannt. Die Aufnahme der festgestellten Anpassungsbedarfe in das neu gefasste Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfolgte jedoch aufgrund des daraus resultierenden Finanzierungsbedarfes nicht.
Vielmehr erklärte das BMI in einem versandten Rundschreiben, dass "die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung dieser Beschlüsse nicht innerhalb der den betroffenen Ländern vom BVerfG gesetzten Fristen erfolgen, sondern einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben muss". So weit - so schlecht!
"Neben vielen anderen Vorhaben, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, hat die Ampelkoalition im kommenden Jahr die Pflicht, die nicht erledigten Hausaufgaben der alten Bundesregierung zur Anpassung der Besoldung der Soldatinnen und Soldaten sowie der Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu machen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen", so der BDK Bundesvorsitzende Dirk Peglow.
Gemeinsam mit dem Deutschen BundeswehrVerband wird der BDK zum Jahresbeginn weitere Initiativen unternehmen, um den Gesetzentwurf zu begleiten. "Hierbei werden wir insbesondere darauf achten, dass die Gegenfinanzierung nicht zu Lasten bestimmter Kameradinnen und Kameraden vorgenommen wird und sozialer Fortschritt für alle spürbar wird", ergänzte Dr. Buch am heutigen Tage.
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