BDK: Terrorismus/ OK/ Sozialleistungsbetrug - Geringes Entdeckungsrisiko bei Vorlage von gefälschten Identitätsdokumenten bei deutschen Behörden
(Berlin) - BDK drängt auf intensive Fortbildung und Sachausstattung der Beschäftigten sowie eine bessere Vernetzung mit der Polizei.
In Zeiten einer blühenden, technisch versierten und deliktsübergreifend aufgestellten Schleusungsindustrie und der damit verbundeneren Massenmigration kommt der sicheren Identitätsfeststellung dieser "Reisenden" für die aufnehmenden Staaten eine überragende Bedeutung zu. Da eine sichere Identitätsfeststellung an den EU-Außengrenzen immer noch in weiter Ferne ist und polizeiliche Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen allenfalls stichprobenartig erfolgen, gilt es den Fokus vermehrt auf die vielschichtig und föderal organisierten überwiegend kommunalen Behörden zu richten.
Dazu der Verbandsvorsitzende Thomas Mischke: "Die Feststellung der Identität von Ausländern und die damit verbundene notwendige Prüfung der vorgelegten Identitätsdokumente auf Echtheit erfolgt in vielen deutschen Behörden suboptimal. Hiervon sind insbesondere die Einwohnermeldeämter und die kommunalen Ausländerbehörden, aber auch der Zoll betroffen."
Dies liegt nicht an der mangelnden Leistungsbereitschaft der Beschäftigten, sondern scheitert häufig am fehlenden Aufgabenverständnis, dem damit verbundenen Willen hier entsprechende und vor allem adäquat besoldete Personalressourcen einzusetzen und an einem völlig unzureichenden Aus- und Fortbildungsangebot.
Verschärfend kommt eine oftmals fehlende oder nicht ausreichende technische Ausstattung zur Überprüfung von Echtheitsmerkmalen in Dokumenten hinzu. Auch die unzureichende Vernetzung dieser Behörden, inklusive des Zolls mit seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den mobilen Kontrolleinheiten (KEV), mit der Polizei und den polizeilichen Daten- und Fahndungssystemen erleichtern den Identitätsbetrug enorm.
So bestätigen z.B. polizeiliche Erkenntnisse aus diversen Ermittlungsverfahren, dass sich angeblich freizügigkeitsberechtigte Personen, in Wirklichkeit jedoch Drittstaatsangehörige, tausendfach in Deutschland anmelden und die hierzu vorgelegten Dokumente nicht als Urkundenfälschungen auffallen. Auf Basis dieser falschen Dokumente werden dann echte Dokumente und Rechtstatsachen wie z.B. Anmeldungen, Eheschließungen mit Drittstaatsangehörigen (es gilt dann auch für diese ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht) geschaffen.
Mischke abschließend: "Dies alles führt in der Folge zu einer hohen Dunkelziffer von unerlaubt aufhältigen Personen im Bundesgebiet und verursacht erhebliche Schäden an den deutschen Sozialsystemen."
Daher empfiehlt der BDK folgende Maßnahmen:
- Einführung einer verbindlichen Weiterbildung
"Urkundenkriminalität" für alle mit Urkunden betrauten
Beschäftigten der Ausländer-/Einwohner-/ Sozial- und
Standesämter sowie des Zolls
- Anschaffung der damit verbundenen technischen Mindestausstattung
- Schaffung und Förderung eines behördenübergreifenden Netzwerks
"Identitätsbetrug" unter Einbeziehung der zuständigen
Polizeibehörden und Vereinbarung gemeinsamer Standards
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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