BDK: Tarifeinheitsgesetz ist verfassungswidrig! / Großer Koalition droht erneut peinliches Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht
(Berlin) - Heute hat der Bundestag mit 448 Stimmen, 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Durch das Gesetz soll der Einfluss kleiner Gewerkschaften eingedämmt werden. Zukünftig soll nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft Tarifverträge abschließen können.
"Das Gesetz führt in der Konsequenz nicht nur zur Einschränkung des Streikrechts, sondern beraubt kleinere Fachgewerkschaften zum Großteil ihrer Existenzgrundlage und will im Ergebnis diese überflüssig machen. Gerade jetzt, zu Erfolgszeiten durchsetzungsstarker Gewerkschaften wie dem Marburger Bund, Cockpit, UFO und die GDL, wachsen natürlich auf Regierungsseite die Begehrlichkeiten, solche "Störenfriede" zu eliminieren und nur noch regierungstreue Gewerkschaften an seiner Seite zu wissen. Auf der Strecke bleiben dabei nicht nur die Demokratie und der Glaube an unser Rechtssystem, sondern auch die Betroffenen auf der Arbeitnehmerseite, egal ob Tarifbeschäftigte oder Beamte", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, heute in Berlin.
Eine breite Phalanx aus dbb, Marburger Bund, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit, weiterer Gewerkschaften sowie zahlreichen Wirtschaftsfachleuten und renommierten rechtswissenschaftlichen Experten machte bereits mehrfach begründet deutlich, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in seinem Jahresgutachten 2014/15 davor gewarnt, die Pluralität von Gewerkschaften per Gesetz zu beschneiden.
"Es ist schlicht eine Lüge zu behaupten, eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit sei notwendig, "um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken", wie es im Koalitionsvertrag heißt", so BDK-Chef Schulz.
So sieht es auch der Marburger Bund: "Nicht die Berufs- und Fachgewerkschaften sind verantwortlich für die unterschiedlichen Tarifbedingungen und vielfach auch tariflosen Zustände in Deutschland, sondern die Arbeitgeber. Durch die von den Unternehmerverbänden aktiv betriebene Zersetzung der Flächentarifverträge zu Gunsten von Verbands- und Haustarifverträgen haben sie selbst zur Pluralisierung der Tariflandschaft beigetragen."
"Das Ansinnen des gesetzlichen Zwanges zur Tarifeinheit ist für einen demokratischen Rechtsstaat eine bedenkliche Entwicklung, die massiv die Legitimität der aktuellen Bundesregierung beschädigt.", so Schulz.
"Die Motivation des DGB, der das Gesetz begrüßt und als Chance bezeichnet hat, ist dagegen klar: Man will retten, was zu retten ist.
Der DGB hat seit der Wiedervereinigung fast die Hälfte seiner Mitglieder verloren und hat Angst, mehr und mehr an Bedeutung zu verlieren, ganz speziell Ver.di. Dafür, und aus Angst um ihre lukrativen Funktionärsposten, verraten sie alle gewerkschaftlichen Prinzipien, die Arbeitnehmer generell und im Ergebnis auch ihre eigenen Mitglieder", so BDK-Chef Schulz.
Quelle und Kontaktadresse:
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