Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

BDK: Tarifeinheitsgesetz ist verfassungswidrig! / Großer Koalition droht erneut peinliches Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht

(Berlin) - Heute hat der Bundestag mit 448 Stimmen, 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Durch das Gesetz soll der Einfluss kleiner Gewerkschaften eingedĂ€mmt werden. ZukĂŒnftig soll nur noch die mitgliederstĂ€rkste Gewerkschaft TarifvertrĂ€ge abschließen können.

"Das Gesetz fĂŒhrt in der Konsequenz nicht nur zur EinschrĂ€nkung des Streikrechts, sondern beraubt kleinere Fachgewerkschaften zum Großteil ihrer Existenzgrundlage und will im Ergebnis diese ĂŒberflĂŒssig machen. Gerade jetzt, zu Erfolgszeiten durchsetzungsstarker Gewerkschaften wie dem Marburger Bund, Cockpit, UFO und die GDL, wachsen natĂŒrlich auf Regierungsseite die Begehrlichkeiten, solche "Störenfriede" zu eliminieren und nur noch regierungstreue Gewerkschaften an seiner Seite zu wissen. Auf der Strecke bleiben dabei nicht nur die Demokratie und der Glaube an unser Rechtssystem, sondern auch die Betroffenen auf der Arbeitnehmerseite, egal ob TarifbeschĂ€ftigte oder Beamte", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), AndrĂ© Schulz, heute in Berlin.

Eine breite Phalanx aus dbb, Marburger Bund, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit, weiterer Gewerkschaften sowie zahlreichen Wirtschaftsfachleuten und renommierten rechtswissenschaftlichen Experten machte bereits mehrfach begrĂŒndet deutlich, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist. Auch der SachverstĂ€ndigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in seinem Jahresgutachten 2014/15 davor gewarnt, die PluralitĂ€t von Gewerkschaften per Gesetz zu beschneiden.

"Es ist schlicht eine LĂŒge zu behaupten, eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit sei notwendig, "um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken", wie es im Koalitionsvertrag heißt", so BDK-Chef Schulz.

So sieht es auch der Marburger Bund: "Nicht die Berufs- und Fachgewerkschaften sind verantwortlich fĂŒr die unterschiedlichen Tarifbedingungen und vielfach auch tariflosen ZustĂ€nde in Deutschland, sondern die Arbeitgeber. Durch die von den UnternehmerverbĂ€nden aktiv betriebene Zersetzung der FlĂ€chentarifvertrĂ€ge zu Gunsten von Verbands- und HaustarifvertrĂ€gen haben sie selbst zur Pluralisierung der Tariflandschaft beigetragen."

"Das Ansinnen des gesetzlichen Zwanges zur Tarifeinheit ist fĂŒr einen demokratischen Rechtsstaat eine bedenkliche Entwicklung, die massiv die LegitimitĂ€t der aktuellen Bundesregierung beschĂ€digt.", so Schulz.

"Die Motivation des DGB, der das Gesetz begrĂŒĂŸt und als Chance bezeichnet hat, ist dagegen klar: Man will retten, was zu retten ist.
Der DGB hat seit der Wiedervereinigung fast die HĂ€lfte seiner Mitglieder verloren und hat Angst, mehr und mehr an Bedeutung zu verlieren, ganz speziell Ver.di. DafĂŒr, und aus Angst um ihre lukrativen FunktionĂ€rsposten, verraten sie alle gewerkschaftlichen Prinzipien, die Arbeitnehmer generell und im Ergebnis auch ihre eigenen Mitglieder", so BDK-Chef Schulz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), BundesgeschÀftsstelle Pressestelle Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529

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