BDK: SPD unterstützt BDK-Forderung! - Videoüberwachung im ganzen ÖPNV ausweiten! / Mehr Personal zum Eingreifen vorhalten
(Berlin) - BDK zur Videoüberwachung im ÖPNV zur Gefahrenabwehr:
Videoüberwachung im ÖPNV kann der Gefahrenabwehr dienen, wenn die Kamera sozusagen das vorgelagerte Auge von Sicherheitspersonal ist.
Das was am Übertragungsbildschirm beobachtet wird, muss durch schnelle Intervention beendet werden können. Das muss auch potentiellen Tätern bewusst sein, die sich dadurch von ihrem Tun abschrecken lassen. Kameras ersetzen hier niemals Personal sondern können lediglich die Kräftesteuerung unterstützen.
Die Forderung des BDK nach einer Erweiterung der Speicherzeit für die Aufzeichnungen auf 48 Std. wurde umgesetzt. Nun schreitet die Installation von Beobachtungstechnik voran. Mittlerweile sind nach Anfrage der SPD bei der Berliner Innenverwaltung 173 U-Bahnhöfe, 100 Prozent der U-Bahnzüge, 86 Prozent der BVG-Busse und 64 Prozent der Straßenbahnzüge mit Videotechnik ausgestattet. "Mit der Ausweitung der Technik muss auch eine Aufstockung des Personals einhergehen!" Dies sieht der Berliner SPD-Abgeordnete Joschka Langenbrinck so und wird hier vom BDKergänzt: "Auch die S-Bahn muss besser überwacht werden können"
BDK zur Videoüberwachung im ÖPNV zur Strafverfolgung: Der BDK hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass Bildmaterial aus Videoüberwachung auch der Strafverfolgung dienen kann. Mit 3000 überprüften Videos und 1500(!) ermittelten Tätern konnte die Zahl der Tatverdächtigen zum Vorjahr um knapp 400 gesteigert werden. Es entspricht der kriminalistischen Erfahrung und kriminologischen Erkenntnissen, dass effiziente Strafverfolgung auch eine Abschreckung für potenzielle Täter darstellt, die sich natürlich nicht bei der Polizei melden.
Der Einwand, dass Videotechnik keine Gewalttaten verhindern könne, "belegt" mit statistischen Steigerungen (Gewaltdelikten im BVG- ÖPNV- hier in der U-Bahn von 1977 Taten in 2013 auf 2070 Taten in 2014, in der Tram von 329 Taten auf 344, sowie gleichbleibender Zahlen bei Gewalttaten in Bussen (550)), greift aus Sicht des BDK zu kurz: Ohne Video hätten die Polizei 1500 Täter weniger ermittelt. (s.o.).
Der BDK fordert die Ausweitung der Videoüberwachung mit Personal zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gleichermaßen nicht nur in BVG-Einrichtungen sondern auch bei der Deutschen (S-)Bahn.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
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