BDK: Sicherheitspolitik in Sachsen auf dem Basar parteipolitischer Befindlichkeiten - eine Chance wird vergeben
(Dresden) - Zur Veröffentlichung des Kompromisses aus dem Koalitionsausschuss zum neuen Polizeirecht vertritt der Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen nachfolgenden Standpunkt:
Zielstellung des Gesetzentwurfes soll sein, eine moderne und effiziente Neugestaltung des Polizeirechtes in Sachsen auf den Weg zu bringen. Im Zuge dessen sind die erforderlichen polizeilichen Befugnisse neu auszugestalten sowie bereits bestehende Ermächtigungen anzupassen.
Diese Regelungen sind auch zeitlich nachhaltig auszugestalten, so dass dieses Gesetz auch den künftigen Entwicklungen gerecht wird und nicht bereits mit Inkrafttreten veraltet ist und einer Novellierung bedarf. Dem wurde in ausgewählten Bereichen durchaus Rechnung getragen.
Den Eingriffsinstrumenten im Bereich der Telekommunikation und der Nutzung technischer Möglichkeiten für polizeiliche Aufgaben kommt im Gesetz eine Schlüsselrolle zu und sind neu aufgenommen bzw. modernisiert. Leider eben nur in der herkömmlichen Ausformung. Anforderungen der Telekommunikation im Bereich der digitalen Medien bleiben unberücksichtigt.
Die im Ergebnis der Innenministerkonferenz unter sächsischem Vorsitz im Juli 2017 und die in der "Wiesbadener Erklärung der unionsgeführten Länder" vom 7. September 2018 erklärten Absichten wurden aufgegeben. Das in der "Wiesbadener Erklärung" formulierte Vorhaben, eine "effektive Telekommunikationsüberwachung in der digitalen Welt gleich der in der analogen Welt" zu ermöglichen, fehlt in der Ausgestaltung des Entwurfs zum neuen sächsischen Polizeirecht komplett.
Im Zeitalter der Digitalisierung und neuen Kommunikationsformen sind Möglichkeiten zur Überwachung der Messenger-Dienste und der Onlinedurchsuchung überfällig und auch nicht durch andere Möglichkeiten zu kompensieren.
Eine Nichtberücksichtigung dieser Maßnahmen im sächsischen Polizeirecht verstärkt weiter die bundesweit auseinander driftende Bekämpfungssituation und provoziert ein Ausweichen von Gefährdern in überwachungsfreie Bundesländer.
Es wird in Kauf genommen, dass der Polizei in Sachsen weiterhin die erforderlichen Ermittlungsinstrumentarien und Reaktionsmöglichkeiten nicht zur Verfügung gestellt werden, um tatsächlich lageangepasst und präventiv wirken zu können. Wie sich unter diesen einschränkenden Bedingungen ein strengeres Vorgehen gegen kriminelle und terroristische Gefährder vollziehen soll, bleibt offen.
Diese Kompromisslösung bleibt hinter den Erfordernissen deutlich zurück. Im Interesse von Nebenschauplätzen wurden wesentliche Ausrichtungen aufgegeben.
Es darf nicht darum gehen, was eine Partei möchten oder nicht möchte; in der Bewertung stehen ausschließlich Handlungsbedarfe zur Ausgestaltung zielführender, geeigneter und zeitlich nachhaltiger rechtlicher Regelungen zum Polizeirecht.
Aus unserer Sicht eben kein guter Kompromiss.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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