BDK: Organisierte Finanzkriminalität - Verdacht auf systematische Geldwäsche und Steuerhinterziehung / Endlich auch in Deutschland Unternehmensstrafrecht einführen
(Berlin) - Medienberichten zufolge besteht der Verdacht, dass u. a. die Commerzbank systematisch professionelle Geldwaschanlagen im Angebot hatte. Jetzt gilt es, diesen Verdacht durch strafrechtliche Ermittlungen aufzuhellen.
"Zeitgleich muss aber die Bundesregierung endlich erkennen, dass uns nur ein Unternehmensstrafrecht mit neuen Sanktionsinstrumenten vor organisierter Finanzkriminalität schützen kann. Nach heutiger Rechtslage können nur Strafverfahren gegen die beteiligten Personen geführt werden.", erläutert der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler und ergänzt: "Einem Finanzinstitut droht in Deutschland eine maximale Geldbuße von 10 Millionen Euro nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Bei Geldwäsche- und Steuerhinterziehungsdelikten, bei denen es um mindestens dreistellige Millionenbeträge geht, ist das natürlich ein Witz und führt zu massiven Gerechtigkeitslücken. Eine Bank, die mit derart schmutzigen Geschäften Geld verdient, muss mit dem Entzug ihrer Lizenz rechnen."
Der in Rede stehende Sachverhalt beschreibt geradezu bilderbuchmäßig, wie Geldwäsche auch heute noch funktioniert. Befindet sich schmutziges Geld - sei es aus Steuerhinterziehung oder sonstigen kriminellen Quellen - einmal im Wirtschaftskreislauf, beginnt der Weg der Verschleierung. Hier können Kriminelle auf Profis einer wahren Geldwäsche-Serviceindustrie zurückgreifen. Verschiedene Banken bedienen sich eigener Tochtergesellschaften im Ausland, die mit Hilfe von Rechtsanwälten und Treuhändern Briefkastenfirmen in Schattenfinanzplätzen errichten, die wiederum Kontoverbindungen in weiteren Staaten unterhalten. Hierdurch wird nicht nur die Verbindung zwischen dem Kriminellen und seinem schmutzigem Geld sondern auch jegliche Beziehung zwischen der Bank und ihrem eigentlichen "Produkt"
verdeckt.
"Dass der Verdacht sich ausgerechnet unter anderem gegen die Commerzbank richtet, die zu über 17 Prozent dem Steuerzahler gehört, macht die Sache besonders unappetitlich.", findet Fiedler.
Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerkriminalität kommt den sogenannten Schattenfinanzplätzen zu, zu denen auch Panama gehört. Diese Staaten bieten Strukturen und Servicedienstleistungen an, die sowohl von Unternehmen zur leider legalen Steuervermeidung als auch von korrupten Machthabern, Schwerkriminellen und Steuerhinterziehern genutzt werden, um die tatsächliche Herkunft ihres schmutziges Geldes zu verschleiern.
"Allein aus diesem Grund sollte es sich für Unternehmen und Geldhäuser verbieten, diese Serviceindustrie für ihre legale Steuervermeidung zu nutzen. Wer diesen Service nutzt, der fördert Schattenfinanzplätze und macht sich bildlich gesprochen selbst die Hände schmutzig.", bringt es Sebastian Fiedler auf den Punkt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
Pressestelle
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BDK: Magdeburg - BDK fordert Zurückhaltung bei politischen Forderungen oder Schuldzuweisungen. Ergebnis der Ermittlungen ist abzuwarten. Keine politische Instrumentalisierung dieser schrecklichen Tat.
- BDK: Messergewalt in Deutschland - wir benötigen einen Paradigmenwechsel
- Abschiebung von Ausländern, die terroristische Straftaten verherrlichen. Der Bundesjustizminister ist gefordert.