Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

BDK: Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger blockiert Vorratsdatenspeicherung

(Berlin) - Ministerin führt Deutschland sehenden Auges in die Klage des europäischen Gerichtshofes

Die EU-Kommission wird noch diese Woche der Bundesregierung ein Ultimatum zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stellen.

Es geht schon lange nicht mehr darum, ob die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird, sondern nur noch um die Dauer der Speicherung der Kommunikationsdaten. Aus kriminalistischer Sicht ist die EU-Vorgabe von mindestens 6 Monaten Speicherungsdauer die unterste Grenze. Das von der Ministerin so geliebte "Quick-Freeze" ist für die Praxis ungeeignet. Wo nichts gespeichert wurde, kann auch nachträglich nichts eingefroren werden.

Dass die Ministerin zumindest den Eindruck hinterlässt, die Aussage des Gutachtens des renommierten Freiburger Max-Planck-Institutes zu manipulieren, verdeutlicht ihre komplette Verweigerungshaltung in dem Thema Vorratsdatenspeicherung.

"Fakt ist, dass eine Vielzahl von Straften, wie z. Bsp. Skimming und auch der besonderes üble Betrug an hilflosen älteren Menschen, der sogenannte Enkel-Trick, derzeit nicht mehr sachgerecht bearbeitet werden können, weil ganz einfach der wichtigste erfolgsversprechende Ermittlungsansatz nicht zur Verfügung steht", so Schulz.

"Die Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger wird mit ihren Entscheidungen bzw. Nichtentscheidungen zu Sicherungsverwahrung, Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung zu einer Zumutung für den deutschen Rechtsstaat", ist die erhebliche Kritik des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle Bernd Carstensen, Pressesprecher Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529

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