BDK: Internationaler Kindertag: Gefahr von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung schneller erkennen - RISKID bundesweit einführen!
(Berlin) - Traurige Zahlen am Internationalen Kindertag, die
alarmieren: 130 getötete Kinder und 52 versuchte Kindstötungen in 2015. Wöchentlich 3 getötete Kinder in Deutschland, Steigerung der Fallzahlen zum Vorjahr um 51 Prozent, 81 Prozent der Opfer waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. Viele der Taten hätten verhindert werden können.
"Die heute präsentierten Zahlen zum Internationalen Kindertag sind dramatisch", so der Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz. "Die Täter der unschuldigen Opfer kommen meistens aus dem familiären Umfeld der Opfer. Es sind fast immer die Väter oder die Mütter beziehungsweise die neuen Lebensgefährten eines Elternteils. Das Dramatische dabei ist, dass man einen Großteil der Opfer hätte verhindern können", so Schulz.
Seit mehreren Jahren unterstützt der BDK das Projekt RISKID (www.riskid.de). Bei RISKID handelt es sich um ein dateibasiertes elektronisches Informationssystem für Ärzte. Auf RISKID haben nur behandelnde Ärzte Zugriff, nicht Jugendämter, Polizei oder andere Behörden. So wird es Ärzten unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht ermöglicht, sich gegenseitig über Befunde und Diagnosen zu informieren. Der informierte Kinderarzt hat dann die Chance, intensiver zu schauen und zu prüfen, ob ein misshandeltes Kind jeweils bei unterschiedlichen Ärzten vorgeführt wurde, um die Misshandlungen zu verschleiern. Die aktuelle Rechtslage schreibt den Ärzten vor, dass bei Misshandlungsfällen ärztliche Informationen an Kollegen nur weitergegeben werden dürfen, wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind. Dies ist absurd und behindert die rechtzeitige Hilfe für diese Kinder, wenn die Erziehungsberechtigten gleichzeitig die Misshandelnden sind.
"Mit RISKID wird das Ärztehopping fast unmöglich gemacht", so BDK-Chef Schulz. "Die seit Jahren regional teilweise vorhandene und vom BDK bundesweit geforderte Datei wurde bereits im August 2013 in einem Rechtsgutachten als rechtskonform bewertet, eine bundesweite Einführung wäre sofort möglich. Die Ländergesetzgeber weigern sich unter dem Deckmantel des Datenschutzes aber weiterhin beharrlich vor der Umsetzung. Es müssen in den Ländern umgehend die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen werden, dass sich Ärzte straffrei auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten über medizinische und psychosoziale Verdachtsdiagnosen austauschen können."
Der BDK unterstützt des Weiteren die Forderungen, dass Helfer von Jugendämtern und freien Trägern, die mit der Betreuung von auffälligen Familien beauftragt werden, sowie Entscheider - wie Richter, Schöffen, Staatsanwälte oder Kinderärzte - verpflichtet werden müssen, rechtsmedizinische Schulungen zu absolvieren, damit sie nicht auf die Schutzbehauptungen elterlicher Misshandler hereinfallen. Ebenso ist eine generelle Leichenschaupflicht bei toten Kindern und Jugendlichen erforderlich, die von Rechtsmedizinern oder entsprechend geschulten Ärzten durchgeführt werden muss.
"Neben denjenigen, die ihre Kinder misshandeln, gehören alle die mit auf die Anklagebank, die verhindern, dass wir Kinder wirkungsvoll schützen können. Opferschutz muss hier ganz klar vor Täterschutz gehen", so Schulz abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
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Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529
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