BDK: HSBC-Scandal - Endlich in Deutschland Unternehmensstrafrecht einführen!
(Berlin) - Erneut macht eine Schweizer Großbank von sich reden, weil sie mitgeholfen hat, den deutschen und andere Staaten um Steuergelder in unvorstellbarer Größenordnung zu betrügen und Gelder von Schwerkriminellen zu waschen. Der Bürger muss sich dabei fragen, was eigentlich noch geschehen muss, damit einer Bank verboten wird, am deutschen Markt aktiv zu sein. Da unser rechtliches Instrumentarium und die Möglichkeiten unserer Aufsichtsbehörde diesbezüglich offensichtlich bisher versagen, benötigen wir schnellstens auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht. Alle übrigen europäischen Nachbarländer verfügen bereits hierüber. Bislang können in Deutschland Strafverfahren nur gegen natürliche Personen, also Menschen, betrieben werden. Bei Unternehmen hingegen steht den Strafverfolgern bisher nur das Ordnungswidrigkeitenrecht zur Verfügung, das zudem vielfach nur sehr zögerlich angewandt wird.
"Das Geschäftsmodell vieler Banken, bei Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Steuerhinterziehung zu helfen oder diese zumindest zu tolerieren, muss endlich ein Ende haben. Wenn es ihnen nachgewiesen wird, muss knallhart ein Geschäftsverbot drohen. Solche Unternehmen haben am deutschen Markt nichts verloren. Hierfür benötigen wir das Instrument Unternehmensstrafrecht.", fordert Sebastian Fiedler, der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
Pressestelle
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529